Urteil gegen islamistischen Attentäter von Solingen ist rechtskräftig
Nach dem tödlichen Messeranschlag auf einem Stadtfest in Solingen im Sommer 2024 ist die Verurteilung des Täters rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten Issa al Hassan gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in letzter Instanz, wie das höchste deutsche Strafgericht mitteilte.
Das OLG hatte den damals 27-jährigen Syrer im September 2025 wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) schuldig gesprochen. Es verhängte eine lebenslange Haftstrafe, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte.
Bei der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht teilweise lebensgefährlich verletzt worden. Al Hassan hatte von hinten gezielt jeweils auf den Hals von Besuchern des Festes eingestochen. Zwei Menschen hatte er knapp verfehlt. Er floh nach den Taten und wurde einen Tag später gefasst. Zu Prozessbeginn hatte er die Tat gestanden.
Der Anschlag löste bundesweit Bestürzung sowie eine Debatte über Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus. Der Attentäter hätte eigentlich ein Jahr zuvor entsprechend den EU-Dublin-Regeln nach Bulgarien rückgeführt werden müssen. Ein Versuch war gescheitert, ein weiterer nicht unternommen worden. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag untersucht derweil strukturelle Defizite bei Abschiebungen und beleuchtet mögliche Versäumnisse oder Fehler der Landesregierung bei der Bewältigung der Lage nach dem Terroranschlag.
Die Überprüfung des Düsseldorfer Urteils durch den BGH habe nun keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte das Karlsruher Gericht mit. Demnach hat der dritte Strafsenat die Revision bereits am 12. Mai verworfen und das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen.
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