Nur wenige Angehörige von Flüchtlingen – Bundesregierung legt Zahlen zum Familiennachzug vor
In der politischen Debatte stehen sie oft im Fokus, doch nur ein Bruchteil der Menschen, die über den Familiennachzug nach Deutschland kommen, sind Angehörige von Flüchtlingen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wurden zwischen Anfang 2025 und dem 23. April dieses Jahres zu nationalen Visa auf Familiennachzug 177.382 Entscheidungen getroffen. Davon betrafen rund 13 Prozent – 23.273 Entscheidungen – den Familiennachzug zu Ausländern, die als Flüchtlinge, Asylberechtigte oder mit einem anderen Schutzstatus in Deutschland leben.
Rund 27.000 Entscheidungen betrafen demnach den Ehegattennachzug zu Deutschen. In 67.097 Fällen ging es um den Ehegattennachzug zu Ausländern, die mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland leben – etwa als Fachkräfte. Weitere Entscheidungen betrafen vor allem Kinder von Ausländern, die nicht als Asylbewerber nach Deutschland gekommen waren.
Der Ehegattennachzug zu Ausländern, die nicht als Flüchtlinge in Deutschland leben, betraf im genannten Zeitraum unter anderem rund 9000 indische Ehepartner und gut 9800 Menschen aus der Türkei.
In einigen Herkunftsländern warten die Angehörigen aktuell mehr als ein Jahr auf einen Termin für die Beantragung des Familiennachzugs.
Ende Juli vergangenen Jahres war der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland für zwei Jahre gestoppt worden. Gemeint sind sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, eine Kategorie, in die viele Menschen aus Syrien fallen. Nur in „Härtefällen“ sollen sie noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nachholen dürfen. Subsidiären Schutz können Menschen erhalten, die zwar keine individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft nur sie, nicht Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.
Nach Auskunft der Bundesregierung waren bis zum Stichtag 15. Mai über die Härtefall-Regelung sieben Visa zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden. 285 Fälle befänden sich noch in vertiefter Prüfung, hieß es.
„Der Familiennachzug zu Geflüchteten macht nur einen kleinen Anteil am Familiennachzug insgesamt aus“, sagt die Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke). Trotzdem seien darüber in den vergangenen Jahren immer wieder „alarmistische Debatten“ geführt worden, mit denen dann anschließend Gesetzesverschärfungen legitimiert worden seien. Durch die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte blieben viele Familien auf unabsehbare Zeit weiter getrennt.
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