Gericht verpflichtet Bayern zur Auskunft über Gäste des Ludwig-Erhard-Gipfels
Die bayerische Staatskanzlei muss laut einem Urteil zumindest teilweise Auskunft über die Gäste von Staatsempfängen anlässlich des umstrittenen Ludwig-Erhard-Gipfels geben. Einen vollumfänglichen Anspruch hat die Presse laut dem Urteil aber nicht. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied, dass kein Anspruch darauf besteht, wer eingeladen wurde und ob die Einladung von der Regierung oder der Weimer Media Group als Veranstalter ausgesprochen wurde.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hatte mit seinem Unternehmen am Tegernsee die Ludwig-Erhard-Gipfel, bei denen Teilnehmern gegen Zahlung von bis zu 80.000 Euro angeboten wurde, Politiker zu treffen, veranstaltet. Nach Kritik an diesem Vorgehen übergab Weimer seine Firmenanteile an einen Treuhänder. Die bayerische Landesregierung verzichtet außerdem mittlerweile auf die Staatsempfänge.
Das Online-Portal „Apollow News“ und ein dort beschäftigter Redakteur verlangten von der Landesregierung Auskunft über die ausgesprochenen Einladungen zu dem Empfang. Laut der VGH-Entscheidung muss ausschließlich dem Redakteur über die Namen und Funktionen der Menschen Auskunft gegeben werden, die tatsächlich an den Empfängen der Jahre 2022 bis 2025 teilnahmen und sich damit aus ihrer Privatsphäre in die Öffentlichkeit begaben.
Eine Prangerwirkung sei durch die Nennung ihrer Namen nicht zu erwarten, hieß es. Bei Menschen, die der Einladung nicht gefolgt seien, bestehe aber kein Anspruch auf Auskunft über ihre Namen. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.
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