„Verfassungsrechtlich problematisch“ – CDU-Politiker Heilmann attackiert Heizungsgesetz
Thomas Heilmann, CDU-Umweltpolitiker und früheres Mitglied des Bundestags, kritisiert das neue Heizungsgesetz der eigenen Koalition – und beruft sich dabei auf ein Gutachten. „Bestimmte Teile dieses Gesetzes sind aus unserer Sicht dringend verbesserungsbedürftig, weil sie so, wie sie jetzt sind, zu einer Abschwächung der CO₂‑Vermeidung für die Gebäude führen“, sagte Heilmann am Montag gegenüber WELT TV.
Bereits vor der Kabinettsentscheidung habe er das Wirtschaftsministerium im Rahmen der Ressortabstimmung schriftlich auf die Mängel hingewiesen. Eine Änderung sei möglich – aber bisher nicht passiert. „Wenn es so bliebe, würde ich sagen, sind die Chancen, dass es in Karlsruhe durchgeht, ziemlich gering.“
Heilmann verwies damit auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem Schwarz-Rot das heftig kritisierte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung reformieren will, könnte verfassungswidrig sein, so seine Warnung.
Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk sagte Heilmann: Er halte das von Union und SPD geplante neue Heizungsgesetz für verfassungsrechtlich problematisch, die darin enthaltenen Vorgaben seien „eindeutig nicht ambitioniert genug“.
Hintergrund ist ein Gutachten, das laut „FAZ“ in Regierungskreisen zirkuliert und zu dem Schluss komme, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstoße. Erstellt wurde es im Umfeld der Klimaunion, einem Zusammenschluss von CDU-Mitgliedern, der eine „pragmatische Klimaschutzpolitik“ unterstützt.
Kern des Vorwurfs: Das neue Gesetz erlaube den zeitlich unbegrenzten Weiterbetrieb bestehender fossiler Heizungen – auch über das Jahr 2045 hinaus, also das Jahr, für das sich Deutschland der Klimaneutralität verschrieben hat. Wer eine alte fossile Heizung immer wieder repariere, könne sie de facto unbegrenzt betreiben. Die im Gesetz vorgesehene sogenannte „Bio-Treppe“ – also die schrittweise Beimischung klimafreundlicher Stoffe wie Biogas oder Wasserstoff – lasse sich so umgehen.
Heilmann nennt zwei Schwachstellen im Gesetz
Heilmann nannte gegenüber dem BR zwei konkrete Kritikpunkte. Erstens verstoße das Gesetz gegen das klimaschutzrechtliche Rückschrittsverbot: „Es gibt im Klimaschutz ein sogenanntes Rückschrittsverbot, das heißt, ein einmal erreichtes Schutzniveau darf nur unter sehr engen Voraussetzungen, die hier eindeutig nicht vorliegen, zurückgenommen werden.“ Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz dürfe „eben nicht zu mehr Emissionen führen als das gegenwärtige Gesetz“.
Zweitens fehle im neuen Gesetz ein verbindliches Enddatum für den Ausstieg aus fossilen Heizungen. „Es gibt eine neue Lücke, die eigentlich schon zehn Jahre geschlossen war, nämlich dass klar ist, dass man 2045 nur noch klimaneutral heizen darf.“ Künftig könne man „theoretisch eine Gasheizung immer wieder neu reparieren“ – die Frage, wann eine neue Heizung vorliege und was noch Reparatur sei, sei „ein dehnbarer Begriff“. Alte fossile Heizungen könne man damit de facto „ad ultimo weiter benutzen“.
Das Gutachten empfiehlt laut „FAZ“, ein verbindliches Betriebsende fossiler Heizungen zum 31. Dezember 2044 gesetzlich festzuschreiben. Ohne ein solches Enddatum fehle Gebäudeeigentümern und der Industrie die notwendige Planungssicherheit für Investitionen in Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse oder andere emissionsfreie Heizsysteme.
Am Montag hatte bereits der Expertenrat für Klimafragen die Klimaschutzpolitik der Regierung als ungenügend kritisiert. Ohne zusätzliche Maßnahmen würden die deutschen Klimaziele für 2030 sowie erst recht in den Jahren danach teils deutlich verfehlt werden. Die Experten äußerten auch deutliche Zweifel an der Wirksamkeit des aktuellen Klimaschutzprogramms der Regierung. Gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz haben Umweltverbände bereits Klagen angekündigt.
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