Debattieren Sie mit!

  • Mit stern-Account aktiv an allen Debatten teilnehmen und kommentieren.
Jetzt registrieren

Bereits registriert? Hier anmelden

Vor Kurzem hat Israel die Todesstrafe für Terroristen eingeführt. Jetzt wurde die Einrichtung von Militär-Sondertribunalen für Beteiligte am 7. Oktober beschlossen.

Das israelische Parlament hat ohne Gegenstimme ein Gesetz beschlossen, das die Einrichtung von Sondertribunalen für Terroristen erlaubt, die am Massaker des 7. Oktobers beteiligt waren. Werden Angeklagte wegen des Strafvorwurfs des Genozids verurteilt, droht ihnen die Todesstrafe. 93 der 120 Mitglieder der Knesset stimmten für den Gesetzentwurf. Die übrigen Abgeordneten enthielten sich oder waren abwesend.

„Dies ist ein historischer Rahmen, der darauf abzielt, Gerechtigkeit zu schaffen und die Terroristen vor Gericht zu stellen, die das schlimmste Massaker in der Geschichte des Staates verübt haben“, sagte der rechtsgerichtete Abgeordnete Smicha Rothman von der Partei Religiöser Zionismus, die mit in der Regierung sitzt. 

Große Einigkeit in Israel zwischen Regierung und Opposition 

Den Gesetzentwurf hatte Rothmann gemeinsam mit der Oppositionsabgeordneten Julia Malinowski von der nationalkonservativen Partei Unser Heim Israel vorgelegt. „Dies werden die Prozesse gegen die Nazis der heutigen Zeit sein, und sie werden in die Geschichtsbücher eingehen“, sagte Malinowski nach der erfolgreichen Abstimmung. Ausarbeitung und Zustimmung zum Gesetz waren von großer Einmütigkeit zwischen Regierung und Opposition geprägt.

Das Gesetz zielt auf die etwa 300 palästinensischen Gefangenen, die im Zusammenhang mit dem 7. Oktober festgenommen wurden. An dem Tag waren 5000 bis 6000 Terroristen von der Hamas und anderen Terrororganisationen vom Gazastreifen aus in Israel eingedrungen und hatten mehr als 1200 Menschen barbarisch abgeschlachtet, vergewaltigt oder verstümmelt. 251 Israelis waren entführt worden, 103 davon starben in Geiselhaft. 

Die Sondertribunale sind Militärgerichte und müssen erst eingerichtet werden. Da die Finanzierung nicht restlos geklärt ist, wird es noch einige Zeit dauern, bis sie mit ihrer Arbeit beginnen.

Ende März wurde Todesstrafe für Terroristen wieder eingeführt

Ende März hatte die Knesset bereits die Todesstrafe für überführte Terroristen aus dem Westjordanland beschlossen. Wer von Militärgerichten des Mordes als Terrorakt für schuldig gesprochen wird, wird gehängt. Eine Umwandlung in lebenslange Haft ist nur in Ausnahmefällen möglich, eine Begnadigung ausgeschlossen. Das Urteil muss binnen 90 Tagen vollstreckt werden. Die Frist kann in Ausnahmefällen auf maximal 180 Tage verlängert werden. Da das Gesetz nicht rückwirkend gilt, wurde für die Sondertribunale jetzt ein eigenes beschlossen.

Das erste Gesetz hatte national und international große Kritik hervorgerufen, weil es die Wiedereinführung der Todesstrafe bedeutet. Die Bundesregierung hatte erklärt, dass die Ablehnung der Todesstrafe grundsätzlich deutsche Politik sei. Man mache sich „große Sorgen, dass ein solches Gesetz wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde. Deshalb bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen.“

Quellen: BBC, „Times of Israel“, „Tagesschau“

tis
  • Israel
  • Todesstrafe
  • Sondertribunal
  • Gegenstimme
  • Knesset

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke