In einem Verfahren um die Rückforderung einer vom Bundestag eingezogenen Spende im Wert von rund 2,3 Millionen Euro ist die AfD vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Die zuständige Kammer wies den von der Partei eingebrachten Antrag auf Rückzahlung am Donnerstag ab. Die Partei hätte die Spende nicht annehmen dürfen, weil der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung.

Gegenstand des Streits sind Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 als „bürgerliche Alternative“ zu anderen Parteien empfohlen wurde. Finanziert worden sein soll die Kampagne vom Österreicher Gerhard Dingler.

Die Bundestagsverwaltung hielt die Spende für unzulässig. Sie ging von einer „Strohmann“-Konstellation aus, weil es sich nach ihrer Einschätzung um die Spende eines nicht genannten Dritten handele.

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