Expertin erwartet bessere Bedingungen für Puten – befürchtet aber Flickenteppich
- Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Puten-Haltung könnten sich die Bedingungen verbessern – auch in Mitteldeutschland.
- Juristin Sylvi Paulick befürchtet allerdings einen Flickenteppich, wenn die Veterinärämter in den Kommunen nun unterschiedlich reagieren.
- Das Gericht in Leipzig hatte entschieden, dass Behörden Vorgaben für mehr Tierschutz machen können, auch wenn es keine Rechtsvorgaben gibt.
Die Juristin Sylvi Paulick von der Albert Schweitzer Stiftung erwartet nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass sich die Haltungsbedingungen für Puten in ganz Deutschland verbessern. Paulick sagte MDR AKTUELL, von dem Urteil gehe eine "Breitenwirkung" aus. Der betreffenden Putenmastbetrieb sei nicht der einzige, der die Tiere so halte. Vielmehr würden in ganz Deutschland Tiere nach den sogenannten Eckwerten der Industrie gehalten. Durch das Urteil fielen diese Eckwerte als Maßstab für die Putenhaltung aber weg – dies betreffe auch alle anderen Betriebe.
Paulick: Haltungsbedingungen "besonders schlecht"
Paulick betonte, dass die Haltungsbedingungen für Puten "besonders schlecht" seien. Es gebe keine rechtsverbindlichen Vorgaben des Staates oder der EU speziell für Puten, stattdessen hätten sich Branchenvorgaben breitgemacht.
Bis zu drei Millionen Puten in Mitteldeutschland
Paulick zufolge könnten sich in Mitteldeutschland die Bedingungen für bis zu drei Millionen Puten verbessern. Nach Angaben der Juristin gibt es in Sachsen-Anhalt einen Bestand von einer bis 1,5 Millionen Tieren, fast genauso viele in Thüringen, und in Sachsen etwa eine halbe Million. Die Puten konzentrieren sich Paulick zufolge auf wenige, große Mastanlagen.
Paulick befürchtet durch die Gerichtsentscheidung allerdings einen bundesweiten Flickenteppich. Sie erklärte, es gebe mehrere Hundert Veterinärämter auf kommunaler Ebene. Weil es keine Rechtsverordnung gebe, könnten die Behörden nun jeweils unterschiedliche Anordnungen erlassen, um Haltungsbedingungen zu verbessern. Ein Amt werde dabei mehr fordern, ein anderes weniger, so Paulick.
Urteil: Anordnungen von Behörden auch ohne Rechtsverordnung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Donnerstag entschieden, dass Behörden zur angemessenen Putenhaltung mehr Anforderungen an die Betriebe stellen dürfen – auch wenn es dazu keine direkte Rechtsverordnung gibt.
Das Gericht erklärte, fehlende Verordnungen dürften nicht dazu führen, dass nichts getan werde. Der Putenmastbetrieb könne durch zumutbare Maßnahmen das Haltungssystem verändern und den Bedürfnissen der Puten besser entsprechen, sagte die Vorsitzende Richterin.
Klage wegen Zuständen in Betrieb in Baden-Württemberg
Im konkreten Fall ging es um einen Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg, bei dem die Bedingungen nach Gerichtseinschätzung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg hatte gegen die Zustände geklagt, er wurde dabei von der Albert Schweizer Stiftung unterstützt.
Zunächst hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim den Tierschützern Recht gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte in der Entscheidung über eine Revision am Donnerstag nun das Urteil der Vorinstanz. Mit dem Versuch, die Putenhaltung ganz zu verbieten, hatten die Tierschützer dagegen keinen Erfolg.
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 27,5 Millionen Puten geschlachtet. Sie werden häufig in großen Betrieben mit vielen Tausend Tieren gehalten.
MDR, dpa, AFP (fef)
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