Die Koalition will steigende Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen, um neue Beitragssprünge zu vermeiden. Müssen Menschen mit höheren Einkommen bald auch höhere Kassenbeiträge zahlen?

Zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch Gutverdiener stärker heranziehen. Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, solle 2027 einmalig um rund 300 Euro zusätzlich angehoben werden, heißt es in einem Referentenentwurf, der nun in die regierungsinterne Abstimmung ging. Das Ministerium konkretisiert damit Sparbeiträge, Zuzahlungen und Einschnitte, die auf Versicherte, Arbeitgeber und Gesundheitsbranche zukommen können. 

Der Fokus liege auf einem "ausgewogenes Gesamtpaket", erklärte das Ressort. Es solle "keine Überlastung einzelner Akteure oder Sektoren" geben. Warken will die Kassen mit dem geplanten "Beitragssatzstabilisierungsgesetz" 2027 um 19,6 Milliarden Euro entlasten. Dies wäre mehr als die erwartete Lücke von 15,3 Milliarden Euro und soll neue Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern. Der Entwurf soll am 29. April ins Kabinett kommen. Ein Überblick über Kernpunkte: 

Die Sparbeiträge

Der größte Teil der Entlastungen soll 2027 mit 11,8 Milliarden Euro oder rund 60 Prozent des Gesamtvolumens aus Vergütungsbegrenzen und Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern kommen. Die Patientinnen und Patienten sollen laut Entwurf über "moderate Leistungsanpassungen" und höhere Zuzahlungen 3,8 Milliarden Euro oder 19 Prozent beisteuern. Die Arbeitgeber sollen 2,8 Milliarden Euro oder 14 Prozent tragen, was weniger sei als Mehrbelastungen ohne Reform. Die Kassenmitglieder sollen unter anderem durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze 1,2 Milliarden Euro oder 6 Prozent tragen.

Gutverdiener

Aktuell liegt diese Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge mehr abgezogen. Der zusätzliche Aufschlag von 300 Euro außerhalb der regulären Anpassung soll zu Mehreinnahmen von je 1,2 Milliarden Euro von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen, die sich die Krankenkassenbeiträge teilen. Dazu heißt es: "So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket."

Zuzahlungen

Zuzahlungen sind den Angaben zufolge "seit 2004 weitestgehend unverändert" geblieben und sollen ungefähr gemäß der seitdem erfolgten Einkommensentwicklung erhöht werden. So sollen statt bisher mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro künftig 7,50 Euro und 15 Euro fällig werden - etwa, wenn man ein verschriebenes Medikament in der Apotheke abholt. Vorgesehen ist eine solche Anhebung auch für Zuzahlungen für Hilfsmittel wie Prothesen und für Fahrtkosten-Zuzahlungen.

Leistungen

"Angesichts der enormen Finanzierungslücken können leider auch moderate Leistungsanpassungen und ein Beitrag der Versicherten sowie Patientinnen und Patienten nicht vermieden werden", heißt es im Entwurf. Unter anderem soll das Krankengeld bei einer mehr als sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit um je fünf Prozentpunkte reduziert werden. Derzeit liegt es grob gesagt bei 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber bei 90 Prozent des Nettolohns. Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen um 10 Prozentpunkte abgesenkt werden.

Mitversicherung

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten soll beschränkt werden. Gehe ein Lebenspartner aus freier Entscheidung keiner Erwerbstätigkeit nach, sei es angemessen, dass sich der erwerbstätige Partner an den Versorgungskosten beteilige, heißt es im Entwurf. Beitragsfrei mitversichert sein sollen noch Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Gelten soll dies ab 2028.

Beitrag des Bundes 

Der Entwurf sieht als Stabilisierungsbeitrag des Bundes vor, dass 2023, 2025 und 2026 gewährte Darlehen an die gesetzlichen Kassen von insgesamt 5,6 Milliarden Euro später zurückzuzahlen sein sollen - nämlich von 2035 bis 2039.

dpa
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