Genehmigungspflicht für Reisen? „Erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums“
Mit dieser Nachricht war es vorbei mit der österlichen Ruhe im politischen Berlin: Männer unter 45 Jahren sollen künftig eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn sie länger als drei Monate ins Ausland gehen wollen. Auslöser ist eine bislang kaum beachtete Änderung im Wehrpflichtrecht zu Jahresbeginn. Doch viele Fragen bleiben offen.
Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat am 1. Januar in Kraft und greift tief in bestehende Regelungen ein, etwa in das Wehrpflichtgesetz. Im Zentrum steht die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Ziel ist es, die Truppe deutlich zu vergrößern: Die Bundeswehr will von aktuell gut 180.000 Soldatinnen und Soldaten auf 260.000 anwachsen. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) setzt dabei zunächst auf Freiwilligkeit – die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt.
Gleichzeitig zieht das Gesetz den Rahmen für Wehrerfassung und Wehrüberwachung enger. In Paragraf 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes steckt eine entscheidende Neuerung. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte dazu am Wochenende der Nachrichtenagentur dpa: „Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen.“ Neu ist: Diese Regelung gilt nicht mehr nur in akuten Krisensituationen.
Die Bundeswehr will damit im Ernstfall den Überblick behalten, wer sich länger im Ausland aufhält. Eine Genehmigung muss erteilt werden, wenn die betroffene Person aktuell nicht zur Einberufung ansteht. Auch bei „besonderer Härte“ darf sie nicht verweigert werden.
Greift die Regelung auch ohne Wehrpflicht?
Sanktionen drohen bei Verstößen allerdings nicht, betont das Ministerium. Ein Sprecher kündigte an, die neuen Regelungen in den kommenden Wochen stärker konkretisieren zu wollen. „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, sagte der Sprecher.
Trotzdem bleibt die zentrale Frage: Welche praktische Bedeutung haben diese Regeln überhaupt, solange es keine Wehrpflicht gibt? Eine solche müsste erst der Bundestag beschließen. Entsprechend groß ist der Interpretationsspielraum – selbst unter Verteidigungsexperten der Fraktionen.
„Die Regelung ist Teil der Wehrerfassung, wie auch die verpflichtende Musterung und ist formal unabhängig von einer verpflichtenden Heranziehung im Rahmen einer Bedarfswehrpflicht zu sehen“, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, WELT. Zugleich plädiert er für Pragmatismus: Solange der Wehrdienst freiwillig ist, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben. Denkbar sei stattdessen eine bloße „Mitteilungspflicht“.
Die Linke bewertet den umstrittenen Paragrafen anders und knüpft ihn klar an eine mögliche Wehrpflicht. „Wir gehen allerdings fest davon aus, dass diese kommen wird. Nicht umsonst warnen wir seit Amtsantritt der Koalition vor ihrer Wiedereinführung und den massiven Grundrechtseinschnitten, die damit einhergehen würden“, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Desirée Becker WELT. Dass die Regelung nun für Aufregung sorgt, zeige vor allem, wie „handwerklich schlecht“ das Gesetz gemacht sei.
Die SPD äußerte sich am Ostersonntag zunächst nicht.
Die Grünen kritisieren das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das „neue Probleme“ geschaffen habe. „Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums. Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben“, sagte die sicherheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Sara Nanni, WELT.
Wagenknecht zählt Pistorius an
BSW-Gründerin Sarah Wagenknecht geht noch weiter und attackiert Verteidigungsminister Pistorius scharf: „Dass sich Männer Auslandsaufenthalte bei der Bundeswehr genehmigen lassen müssen, erinnert an DDR- und Mauerzeiten, mit Demokratie und freiheitlicher Grundordnung hat das nichts zu tun“, sagte Wagenknecht am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. Pistorius „sollte angesichts dieser unsäglichen Gesetzesregelung zurücktreten“.
Auch die AfD sieht erhebliche Probleme. „Die möglichen Konsequenzen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (...) sind gravierend und treten nicht nur im Spannungs- und Verteidigungsfall in Kraft, sondern, auch wenn der Bundestag mit einfacher Mehrheit eine Bedarfswehrpflicht beschließt“, sagt der verteidigungspolitische Sprecher der AfD Fraktion, Rüdiger Lucassen. Die Bundesregierung wäre gut beraten, „eine pragmatische Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen an junge Männer zu erarbeiten“.
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