„Gerne hätten wir noch eindeutiger Stellung bezogen“ – So erklärt die CDU intern die Deepfake-Affäre
In der Affäre um die mögliche Erstellung eines sexualisierten KI-Videos in der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion hat sich der Landesvorsitzende Sebastian Lechner in einem Brief an die Parteimitglieder gewandt. In dem internen Schreiben, das WELT vorliegt, beschreibt Lechner das Bekanntwerden der Vorwürfe als „schockierende Nachricht für uns alle“, die „fassungslos“ mache.
Man habe den Sachverhalt dennoch „proaktiv kommuniziert“ und eine Stellungnahme dazu veröffentlicht. „Gerne hätten wir zu dem Sachverhalt noch eindeutiger Stellung bezogen und weitere Hintergründe benannt“, so Lechner weiter, „doch das war aus rechtlichen Gründen nicht möglich“.
Man habe eine Medienrechtskanzlei eingeschaltet und entschieden, „zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten“ vorerst keine weiteren Stellungnahmen abzugeben. Denn: Die Fraktion habe als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern, „auch wenn dort möglicherweise Fehlverhalten vorgelegen hat“.
Zum weiteren Vorgehen schreibt Lechner: „Alles muss transparent und lückenlos aufgeklärt werden.“ Man werde umfassend mit der Justiz kooperieren. „Wir werden weiter alle notwendigen Konsequenzen ziehen. Um es ganz deutlich zu sagen: Bei frauenfeindlichen Denk- und Verhaltensweisen gibt es in der CDU null Toleranz“, so Lechner. Es gebe „offensichtlich noch Defizite“ auf dem Weg, die niedersächsische CDU zu einer „modernen und innovativen Partei“ zu entwickeln – der aktuelle Skandal habe das „mehr als deutlich gemacht“.
Jetzt wolle er „die Krise als Chance“ nutzen, so Lechner, ohne konkret zu werden. Dafür werde auch „insbesondere die Kompetenz der vielen Frauen“ in der Partei benötigt.
Dem betreffenden Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt
Der Hintergrund der Affäre: Am Nachmittag des 17. Januar 2026 war auf den Handys mehrerer Mitarbeiter der niedersächsischen CDU-Fraktion eine Nachricht eingegangen. In einer gemeinsamen privaten Whatsapp-Chatgruppe postete ein leitender Angestellter der Fraktion ein KI-generiertes Kurzvideo, in dem eine weitere leitende Mitarbeiterin der Fraktion in eindeutig sexualisierter Weise dargestellt wurde – ein sogenannter Deepfake.
Zwei Monate später löste diese Nachricht im Landtag in Hannover eine politische Affäre aus. Nach WELT-Informationen erfuhren Fraktionschef Sebastian Lechner und die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann erst kürzlich von dem Video, brachen ihre Osterurlaube ab. Nach mehreren Krisensitzungen in Hannover wurde der Mitarbeiter, der das Video offenbar erstellt hat, noch am selben Tag freigestellt und inzwischen fristlos gekündigt. Auf mehrfache WELT-Anfragen reagierte dieser nicht.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur den Vorgang und eine Prüfung des Sachverhalts. Ermittelt werde bislang aber nicht.
Die Staatsanwaltschaft hat das Kurzvideo demnach inzwischen gesichtet. „Da ist eine Frau, die in einem Bikini tanzt. Diese Frau sieht aus wie eine Mitarbeiterin der CDU-Fraktion“, sagte ein Behördensprecher. Bei dem Video handele es sich „offensichtlich um eine KI-Montage“. Dafür sei mutmaßlich ein echtes Bild der Frau in das Video montiert worden. Es gebe entsprechende Software, die das ermögliche.
Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Ersteller des Videos, einen Mitarbeiter der CDU-Fraktion, würden bislang nicht geführt, teilte der Sprecher weiter mit. Es gebe bei dem Video keine Hinweise auf den Tatbestand einer Beleidigung – wohl aber den Verdacht auf eine Verletzung des Kunsturhebergesetzes, sollte das Foto der Frau verändert worden sein. Dabei handele es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt, sagte der Staatsanwalt. Die Staatsanwaltschaft könne nur tätig werden, wenn ein Strafantrag eingehe.
Bislang sei jedoch kein Strafantrag gestellt worden, sagte der Behördensprecher. Noch sei eine dreimonatige Frist für dieses Antragsdelikt nicht verstrichen – die Frist beginne ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Betroffenen. Sollte bis dahin ein Strafantrag vorliegen, würde die Staatsanwaltschaft den Fall erneut prüfen, hieß es.
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