Verdacht der Untreue: Ermittlungen gegen niedersächsischen AfD-Vorsitzenden
Im Skandal in der AfD Niedersachsen um den möglichen Missbrauch von Steuergeldern hat die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen gegen vier Bundestagsabgeordnete und einen Landtagsabgeordneten eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht der Untreue.
Das Verfahren richte sich zudem gegen drei weitere Mitglieder der AfD Niedersachsen, sagte eine Sprecherin der Behörde dem stern. Bundestag und Landtag seien fristgemäß in Kenntnis gesetzt worden.
Namen nannte die Sprecherin nicht. Nach Informationen des stern handelt es sich bei dem beschuldigten Landtagsabgeordneten um den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde.
Möglicher Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz
Bei den Ermittlungen geht es um die Frage, ob Teile des Mitarbeiterbudgets der AfD-Bundestagsabgeordneten für die Parteiarbeit zweckentfremdet wurden. Der Anfangsverdacht gründet sich auf Zeugenaussagen, die der Staatsanwaltschaft vorliegen sollen – aber auch auf Vorwürfen, die von der AfD-Europaabgeordneten Anja Arndt öffentlich erhoben wurden. Danach soll Schledde seine Unterstützung für Bundestagskandidaturen davon abhängig gemacht haben, dass er über 35 Prozent des Budgets der künftigen Abgeordneten bestimmen kann.
In einem Brandbrief an den Bundesvorstand, über den der stern im Februar zuerst berichtete, schrieb Arndt: „Zur Parteiarbeit gehören das Durchführen von Infoständen, Mitglieder werben, Mitglieder aufnehmen, Mitglieder verleumden, Mitglieder bespitzeln, Plakate aufhängen, und natürlich bei allen Parteitagen immer für Ansgar Schledde und sein Netzwerk zu stimmen.“
Der Einsatz von Bundestagsmitarbeitern für die Partei bedeutete eine Verletzung des Abgeordnetengesetzes des Bundestages. Die Europaabgeordnete berief sich auf mehrere Zeugenberichte und eidesstattliche Erklärungen. „Die innerparteiliche Rechtsstaatlichkeit wurde in Niedersachsen beseitigt“, schrieb sie.
AfD-Bundesvorstand setzte Kommission ein
Der niedersächsische AfD-Landesvorstand wies damals alle Vorwürfe als „Schmutzkampagne“ zurück und leitete ein Parteiausschlussverfahren gegen Arndt ein. Fast alle Bundestagsabgeordneten des Landesverbands versicherten sich zudem, dass ihnen „keine Regelung, Absprache oder Verpflichtung bekannt“ sei, „nach der wir bei der Einstellung von Mitarbeitern Vorgaben jenseits der Regularien des Deutschen Bundestages zu beachten hätten“.
Eine Ausnahme bildete die Bundestagsabgeordnete Martina Uhr. Sie erklärte laut NDR in einer „Zeugenaussage“ gegenüber dem Bundesvorstand, Schledde habe von ihr erwartet, sich im Fall eines Bundestagseinzugs an eine „65%/35%‑Regel“ zu halten.
Der AfD-Bundesvorstand beschäftigte sich mehrfach mit dem Skandal und richtete eine Arbeitsgruppe ein, um die Vorwürfe zu prüfen. Die niedersächsische Landespartei reagierte am Mittwochvormittag zunächst nicht auf eine Anfrage.
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