Kurz bevor Collien Fernandes den Studiotisch verlässt, liest Caren Miosga noch ein Statement ab. Es wirkt steif: Da man immer über Vorwürfe gesprochen habe, halte man abschließend fest, „dass in Deutschland für nicht rechtskräftig verurteilte Beschuldigte immer die Unschuldsvermutung gilt“. Dann folgt Fernandes’ Abgang. Cut.

Zuvor hatte sich Miosga heftige Kritik anhören müssen. In ihrer Sendung am Sonntagabend wollte sie unter anderem mit Fernandes und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) über „digitale Gewalt“ sprechen – und dabei auch die aktuellen Vorwürfe gegen Fernandes’ Ex-Mann Christian Ulmen einbeziehen. Allerdings ohne seine rechtlichen Vertreter ebenfalls in der Sendung zu Wort kommen zu lassen.

„Das Fernsehgericht tagt“, hatte Ulmens Anwalt Christian Schertz im Vorfeld gegenüber der „FAZ“ kritisiert. Auch der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki bemängelte die Besetzung: Fragen von Schuld und individueller Verantwortung würden im Gerichtssaal verhandelt – und nicht im Fernsehstudio. Der Satz von Miosga wirkt vor diesem Hintergrund wie der Versuch, das Thema juristisch sauber abzuschließen. Doch er klingt wie ein nachgeschobener Pflichtsatz. Ein Moment, der viel über die aktuelle Debatte erzählt.

Denn der Fall Ulmen/Fernandes hat nicht nur die Aufmerksamkeit auf digitale Gewalt gelenkt, sondern auch darauf, wie Vorwürfe öffentlich verhandelt werden. Der Talk bei Caren Miosga zeigt, wie schnell sich im Netz Abgründe auftun. Und wie schwierig es ist, zwischen Aufklärung und Vorverurteilung die Balance zu halten. Weil die Unschuldsvermutung gilt und die andere Seite fehlt, werden Vorwürfe nur begrenzt ausgeführt – und bleiben dadurch in den Details schwer einzuordnen.

Zunächst spricht Collien Fernandes allein. Sie schildert erneut, was ihr widerfahren sei, ohne die Täter konkret zu benennen. „Es wurden Fake-Profile auf Social Media auf meinen Namen angemeldet. Die haben in erster Linie Männer angeschrieben.“ Später sei „man“ in die E-Mail-Kommunikation gewechselt. „Dann kamen Videos und Fotos, die so wirken sollten – so hat es der Täter selbst formuliert –, als hätte ich mich selbst beim Sex gefilmt und dann nackt fotografiert.“ An anderer Stelle berichtet sie von einer „erotischen Geschichte“, die verschickt worden sei, in der sie vergewaltigt worden sei.

Richten sich all diese Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen – oder nur ein Teil davon? Und wie verteidigt sich der Beschuldigte? Das bleibt notgedrungen unbeleuchtet. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe teilte inzwischen mit, nach dem „Spiegel“-Bericht wieder gegen Ulmen zu ermitteln. Das Verfahren beziehe sich auf den Vorwurf der Nachstellung. Zugleich kursieren Deepfakes von Fernandes im Netz, die allerdings nicht von Ulmen stammen.

Unklar bleiben auch Details zum Ermittlungsverfahren in Spanien. Wie der „Spiegel“ berichtete, hat Fernandes dort Anzeige gegen ihren Ex-Mann erstattet. Ulmens Anwalt erklärte allerdings, das Verfahren sei ausgesetzt worden, „da es an einer wesentlichen qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens fehlt“. Worum in Spanien aktuell nicht ermittelt werde, klärt die Sendung nicht auf.

Fernandes verweist darauf, dass sie Wohnsitze in Deutschland und Spanien habe. „Es ist noch nicht zu 100 Prozent klar, dass der Fall wieder nach Deutschland zurückgeht.“ Man könne das „in den Einzelheiten natürlich nicht überprüfen“, sagt Miosga. Aber sollte es nicht auch darum gehen?

„Deepfakes sind eine Form digitaler Gewalt“

Stärker wird die Sendung in dem Moment, in dem sie sich vom konkreten Fall löst. Die Jura-Studentin und ehemalige Klimaaktivistin Theresia Crone berichtet von Dutzenden pornografischen Deepfakes, die sie in Gewaltsituationen gezeigt hätten. Anders als im Fall Fernandes hat ihre Anzeige zu einer Verurteilung geführt: Ein Täter sei zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt worden, unter anderem wegen Verleumdung.

„Deepfakes sind eine Form digitaler Gewalt, die Frauen aus dem Diskurs drängen sollen“, sagt Crone. Zugleich kritisiert sie den Umgang der Justiz: „Vor zwei Wochen hat mir ein Gericht in letzter Instanz gesagt, ich müsse das aushalten, weil ich mich selbst in die Öffentlichkeit gestellt habe.“

Auch der SZ-Journalist Ronen Steinke verweist auf strukturelle Probleme. Er berichtet von Klassenchats, in denen männliche Schüler Mitschülerinnen herabwürdigen. Im Fall Fernandes wolle er nicht spekulieren, solange er nicht beide Seiten gehört habe. Die grundsätzlichen Missstände seien jedoch offensichtlich: Staatsanwälte erzählten ihm, dass sie jede Woche Fälle von Sexualdelikten auf den Tisch bekämen. „Von Schülern, die ihre Ex-Freundinnen demütigen, indem sie in Klassenchats intime Fotos oder Videos posten. Das ist Alltag. Darauf wird unzureichend reagiert.“

Hubig: „Wir haben Strafbarkeitslücken“

Auffällig ist die Zurückhaltung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Für sie ist der Auftritt heikel. Einerseits treibt Hubig seit Längerem ein Gesetz gegen digitale Gewalt voran. Die Aufmerksamkeit für das Thema kommt ihrem politischen Vorhaben entgegen. Andererseits darf sie nicht den Eindruck erwecken, sich in einem laufenden Verfahren auf eine Seite zu schlagen.

Bundesjustizministerin Hubig betont die Notwendigkeit, Gesetzeslücken bei digitaler Gewalt zu schließen

„Ich möchte mich zu den Vorwürfen von Frau Fernandes überhaupt nicht äußern“, sagt sie. Es laufe ein Ermittlungsverfahren, die Justiz sei unabhängig. Man sehe allerdings „dass wir im Bereich der digitalen Gewalt nicht da stehen, wo wir stehen müssten. Wir haben Strafbarkeitslücken“. Sie kündigt an, dass künftig bereits die Herstellung pornografischer Deepfakes strafbar sein soll, bei anderen Deepfakes zumindest deren Verbreitung. Zugleich betont sie, dass satirische oder künstlerische Arbeiten weiterhin zulässig bleiben müssen.

Doch genau hier beginnt die nächste Debatte. Strafrechtsexperten, die in der Sendung nicht zu Wort kommen, sehen die Gesetzespläne teils kritisch. Der Deutsche Anwaltverein etwa gab gegenüber Legal Tribune Online zu bedenken, ob eine Strafbarkeit bereits beim Herstellen ansetzen sollte – oder erst beim Verbreiten. Schließlich drohten allein schon beim Verdacht des Herstellens in einem Ermittlungsverfahren Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen.

Ricarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über Migrationspolitik und rechtspolitische Themen.

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