Restriktive Presseregeln des Pentagon teils verfassungswidrig
Ein Bundesrichter in Washington hat die restriktiven Zugangsregeln der US-Regierung für Journalisten im Verteidigungsministerium gestoppt. Die von der Zeitung „New York Times“ eingereichte Klage richtete sich gegen eine Richtlinie, nach der Reporter als Sicherheitsrisiko eingestuft werden können, wenn sie nach nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen recherchieren.
Richter Paul Friedman erklärte am Freitag, der Schutz von Truppen sei zwar wichtig. Angesichts des US-Militäreinsatzes in Venezuela und des Krieges mit dem Iran sei es jedoch wichtiger denn je, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen aus verschiedenen Perspektiven über das Handeln ihrer Regierung habe.
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Die unter Verteidigungsminister Pete Hegseth im Oktober 2025 eingeführten Änderungen sehen vor, dass den Journalisten die Akkreditierung entzogen werden kann, wenn sie Militärangehörige um die Weitergabe geheimer oder teils auch nicht geheimer Informationen bitten. Von den 56 im Pentagon akkreditierten Medien gaben daraufhin 55 ihre Presseausweise zurück. Das Ministerium stellte als Reaktion ein neues Pressekorps aus Trump-freundlichen Medien zusammen.
Die „New York Times“ sah darin einen Verstoß gegen die Verfassung mit dem Ziel, unliebsame Berichterstattung zu unterdrücken. Das Justizministerium argumentierte dagegen, derartige Anfragen an Militärangehörige seien nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Das Pentagon und die Zeitung äußerten sich zunächst nicht zu dem Urteil. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Regierung in Berufung geht.
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