Ex-CDU-General Czaja: Bundeshaushalt belastet künftige Generationen
- Czaja kritisiert hohe Zinslast des Sondervermögens und Belastung künftiger Generationen.
- Anlass für Czajas Kritik ist der Vorwurf der Zweckentfremdung des Sondervermögens, wonach bis zu 95 Prozent dessen nicht in Investitionen fließen.
- Das Ziel von Czajas Klage ist die verfassungsrechtliche Prüfung des Bundeshaushalts.
Der frühere CDU-Generalsekretär Mario Czaja fordert eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Bundeshaushalts. Czaja sagte MDR AKTUELL, mit der vollständigen Inanspruchnahme des jetzigen Sondervermögens steige die Zinslast bis zum Ende der Wahlperiode auf 100 Milliarden Euro. Das sei eine so starke Belastung, dass man – was das Verhältnis der Zahlen angehe – die vier Einzelhaushalte Familie, Umwelt, Justiz und Gesundheit auf Null setzen müsste, um das Geld einzusparen. Eine solche Zinsbelastung zulasten künftiger Generationen dürfe es im Haushalt nicht geben.
Ein "Grundproblem von Politik" ist Czaja zufolge, dass "Politiker mehr konsumieren als investieren", weil sie damit kurzfristigen Erfolg bei ihren Wählern hätten. "Wenn man Politikern mehr Geld gibt, führt das nicht zu mehr Investitionen, sondern es führt vor allem zu mehr Zinsen für die Kinder und Enkel der künftigen Generationen."
95 Prozent des Haushalts keine Investitionen
Czaja betonte, dass man immer noch die Instrumente der Schuldenbremse habe. Wenn Investitionen im Haushalt zweckentfremdet werden, stehe man gegenüber "Kindern und Enkeln" in der Pflicht. Der frühere CDU-Generalsekretär verwies darauf, dass nach Angaben von Wirtschaftsforschungsinstituten 95 Prozent des aktuellen Haushalts nicht für Investitionen verwendet werden.
Wenn die "größten Posten der Investitionen Darlehen an die Sozialversicherung und die Gewährleistung von internationalen Hilfen" seien, aber die Zahl der Baumaßnahmen sich gegenüber den Nach-Pandemie-Zahlen halbiert habe, dann zeige das "eine große Unwucht", beklagt Czaja.
Czaja stimmte gegen Schuldenbremse
Czaja hatte im alten Bundestag gegen die Aufweichung der Schuldenbremse gestimmt. Dem neuen Bundestag gehört er nicht mehr an. Er verwies darauf, dass das Parlament die Aufgabe habe, die Regierung zu kontrollieren. Es sei in der Vergangenheit auch üblich gewesen, dass Abgeordnete von diesem Recht Gebrauch gemacht hätten. In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gebe es eine große Unruhe. Auch jene Abgeordneten, die den "Sonderschulden" zugestimmt hätten, wöllten hier unbedingt eine "Nachjustierung" haben. Darauf wolle er mit seiner Organklage hinweisen. Es gehe ihm darum, die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts prüfen zu lassen.
MDR(dni)
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