Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy kann sechsmonatige Strafe nicht abwenden
Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist mit einem Versuch gescheitert, eine weitere Haftstrafe doch noch abzuwenden. Eine in anderer Sache bereits mit elektronischer Fußfessel verbrachte Zeit kann er sich nicht auf sechs nun anstehende Haft-Monate anrechnen lassen. Dies entschied ein Pariser Gericht, wie die Nachrichtenagentur DPA aus Kreisen erfuhr.
Französischen Medien zufolge kann Sarkozy noch Einspruch einlegen. Ins Gefängnis muss der Konservative trotz der Strafe nicht, denn die Haft wegen illegaler Wahlkampffinanzierung soll umgewandelt werden. Eine erneute Zeit mit Fußfessel ist denkbar. Diese hat einen Funksender, der den Aufenthaltsort an eine Basisstation überträgt.
Was wurde Nicolas Sarkozy vorgeworfen?
In dem Verfahren ging es um Sarkozys gescheiterte Wiederwahl zum Präsidenten 2012 und die dafür von seinem Team verwendeten Gelder. Die Ausgaben für den Wahlkampf sind in Frankreich gedeckelt, um mehr Chancengleichheit zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten zu schaffen. 2012 lag die erlaubte Obergrenze bei 22,5 Millionen Euro.
Im Berufungsverfahren hatte das Gericht befunden, dass Sarkozys Team diese Kostengrenze mindestens um rund 20 Millionen Euro überschritten habe. Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP – inzwischen in Les Républicains umbenannt – getarnt worden sein. Erfunden haben soll Sarkozy das System zwar nicht, aber wichtige Hinweise soll er ignoriert haben. Insgesamt wurde er zu einem Jahr Haft verurteilt, davon sechs Monate auf Bewährung. Sarkozy hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Weiteres Verfahren beginnt schon in wenigen Tagen
Anfang vergangenen Jahres hatte der einstige Star der bürgerlichen Rechten rund drei Monate lang eine Fußfessel tragen müssen. Die Strafe war wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme verhängt worden – Vorwürfe, die Sarkozy stets bestritten hatte. Diese Strafe wollte er sich nun anrechnen lassen.
Ohnehin ist der Kampf des 71-Jährigen mit der Justiz noch nicht vorbei. In der kommenden Woche beginnt sein Berufungsverfahren um angebliche Wahlkampfgelder aus Libyen. In erster Instanz war er zu fünf Jahren Haft verurteilt worden und wanderte zwischenzeitlich gar ins Gefängnis, obwohl er das Urteil anfocht.
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