• Neues Heizungsgesetz: Öl- und Gasheizungen sollen weiter in Wohnhäusern eingebaut werden dürfen.
  • Die Klimaschutzziele sollen mit einer ansteigenden Grüngasquote erreicht werden.
  • Die Koalition hat sich zudem auf das Tariftreuegesetz geeinigt.

Die Union und die SPD haben sich auf die Grundzüge eines neuen Heizungsgesetzes verständigt. Die Koalitionsfraktionen teilten am Dienstagabend mit, die strengen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes der Ampel-Koalition werden dabei deutlich gelockert. "Alle Heizungsarten sind wieder möglich", sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU). Öl- und Gasheizungen sollen weiter in Wohnhäusern eingebaut werden.

Spahn stellte am Abend gemeinsam mit SPD-Fraktionschef Matthias Miersch und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann die Details der neuen Regelung vor. Wegfallen soll das umstrittene Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition. Demnach sollten neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe soll steigen

Allerdings müssen Gas- und Ölheizungen mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Bei der sogenannten Grüngasquote soll klimafreundliches Biomethan dem Erdgas beigemischt werden. Wird also eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten des Gesetzes ausgetauscht, muss die neue Heizung zu einem ansteigenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff betrieben werden – der sogenannten "Bio-Treppe". Ab Jahresbeginn 2029 soll dieser Anteil bei mindestens zehn Prozent liegen. Den weiteren Anstieg bis 2040 will die Bundesregierung in drei Schritten im Gesetz festlegen.

"Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten", so die Koalition. Insbesondere der Verkehrs- und Gebäudesektor hinken beim Klimaschutz seit Jahren hinterher. Falls sich 2030 zeigen sollte, dass der Gebäudesektor sein Ziel weiterhin verfehlt, solle nachgesteuert werden.

Förderung für Wärmepumpen bleibt

Der Gesetzentwurf solle bis Ostern fertiggestellt und bis 1. Juli verabschiedet werden. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine weitreichende Überarbeitung des Heizungsgesetzes vereinbart. Eigentlich wollten sie die Eckpunkte dafür schon bis Ende Januar vorlegen.

Wer weiterhin einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau fossile Heizungen vermeiden möchte, kann vorerst weiter auf staatliche Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden.

Koalition ebenfalls einig bei Tariftreuegesetz

Außerdem einigte sich die Koalition beim sogenannte Tariftreuegesetz: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Der Bundestag soll noch in dieser Woche über den Gesetzentwurf debattieren.

Die Reichweite des Gesetzes soll aber geringer ausfallen als zunächst geplant: Der Bereich von Lieferleistungen soll ausgenommen werden. Dadurch werde der Anwendungsbereich des Gesetzes um ein Drittel reduziert, hieß es aus der Unionsfraktion. Mit dieser Ausnahme würde die Tariftreue – also die Verpflichtung, dass den Beschäftigten tarifliche Löhne gezahlt werden – bei Aufträgen des Bundes nur noch bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen gelten. 

Kritik an dieser Ausnahmeregelung kam von der Linken: "Die Lohndumpinglobby in den Arbeitgeberverbänden hat erfolgreich für weitere Ausnahmen und Schlupflöcher gesorgt", sagte der Arbeitsmarktexperte der Linksfraktion im Bundestag, Pascal Meiser, der Nachrichtenagentur AFP. "Aus dem vollmundigen umfassenden Tariftreueversprechen der SPD wird so am Ende mal wieder nur eine halbe Sache."

AFP/dpa (jst)

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