• Bundesinnenminister Dobrindt will Asylbewerbern einen schnelleren Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen.
  • Abgelehnte Asylbewerber sollen bei Dobrindts Plänen nicht berücksichtigt werden.
  • Bislang dürfen Asylbewerber, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, keiner Beschäftigung nachgehen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Asylbewerber schneller in Arbeit bringen. Wie der CSU-Politiker der "Bild am Sonntag" sagte, sollen sie künftig schon nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen. Bislang beträgt die Wartezeit bis zu sechs Monate. "Die beste Integration ist die in die Arbeitswelt. Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit," betonte Dobrindt.

Arbeit soll keinen Einfluss auf Asylentscheidung haben

Demnach sollen Asylbewerber auch arbeiten dürfen, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wie eine Sprecherin Dobrindts sagte, soll es aber keine Arbeitspflicht geben. Ob jemand arbeite oder nicht, werde keinen Einfluss darauf haben, wie das Asylverfahren ausgehe.

Will auf Integration durch Teilhabe am Arbeitsmarkt setzen: Bundesinnenminister Alexander DobrindtBildrechte: picture alliance / Andreas Gora | Andreas Gora

Ausdrücklich ausgenommen sein sollen den Angaben zufolge "bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder über Fluchtgründe täuschen". Arbeitende Asylbewerber dürften ihren Verdienst grundsätzlich behalten, sagte die Sprecherin. "Beziehen sie Sozialleistungen, wird der Verdienst angerechnet, etwa für die Unterkunft."

Wie sieht die bisherige Regelung aus?

In einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit ist die derzeitige Situation für Asylbewerber geregelt. Darin heißt es unter Bezug auf das Asylgesetz: "Eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann Personen mit Duldung und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten."

Solange Asylbewerberinnen und Asylbewerber jedoch verpflichtet seien, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürften sie keiner Beschäftigung nachgehen. "Die Wartezeit kann deshalb bis zu sechs Monate betragen." Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten seien allerdings verpflichtet, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

AFP/dpa (lik)

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