Wenn linke Grüne ihren Einsatz für das Kopftuch ausgerechnet mit Feminismus begründen
Beim Landesparteitag der Berliner Grünen bildete sich am vergangenen Wochenende eine ungewöhnliche Allianz. Die Landesarbeitsgemeinschaften „Säkulare Grüne“ und „Bündnisgrüne Christ*innen“, die in der Religionspolitik häufig entgegengesetzte Ansichten vertreten, schlossen sich zusammen. Gemeinsam wollten sie verhindern, dass im grünen Wahlprogramm für die Abgeordnetenhauswahl im September die Forderung nach einer Abschaffung des Neutralitätsgesetzes verankert wird.
Mit dem Gesetz wird Beschäftigten in Justiz und Polizei untersagt, im Dienst sichtbar religiöse Symbole zu tragen – um die staatliche Neutralität zu wahren. Der Zusammenschluss der Grünen-Arbeitsgruppen war ein letztes Aufbäumen. Schon lange fordern Partei und Fraktion in Berlin, das Gesetz abzuschaffen, um Polizistinnen, Justizvollzugsbeamtinnen, Staatsanwältinnen und Richterinnen das Tragen des Kopftuchs und anderer religiöser Symbole zu erlauben.
Lehrerinnen kann der Staat aufgrund von höchstrichterlichen Urteilen bereits jetzt nur noch dann das Tragen verbieten, wenn eine konkrete Gefährdung des sogenannten Schulfriedens besteht. Dieser Frieden ist in Berlin regelmäßig bedroht – etwa, wenn Schüler aus liberalen muslimischen Familien von streng religiösen, konservativen und fundamentalistisch gesinnten muslimischen Mitschülern dazu gedrängt werden, sich an islamische Speise- und Fastengesetze zu halten, zu beten oder sich zu bedecken.
Mit der früheren Bundestags-Fraktionschefin Kerstin Müller und dem Europa-Abgeordneten Sergey Lagodinsky hatte das Bündnis aus Säkularen und Christen beim Grünen-Parteitag zwar prominente Unterstützer. Doch nur etwa zehn Prozent der Delegierten stimmten ihrem Änderungsantrag zu. Das war ein Scheitern mit Ansage.
Schließlich ist den Grünen das Thema schon lange wichtig. Von einem „unhaltbaren Zustand“ spricht etwa die religionspolitische Sprecherin der Abgeordnetenhaus-Fraktion, Susanna Kahlefeld. Die Theologin ist eine der lautesten Fürsprecherinnen innerhalb des Landesverbands für die Abschaffung des Gesetzes – und sie fällt immer wieder durch eine Nähe zu Organisationen auf, die dem Spektrum des politischen Islam zugerechnet werden können.
Solche politisch-islamischen Organisationen flankieren die Kampagne gegen das Neutralitätsgesetz bereits seit Jahren. Eine Abschaffung wäre in ihrem Interesse. Das hinderte die „Frauen*Konferenz“ der Berliner Grünen nicht, schon im Jahr 2020 zu beschließen, die Abschaffung des Gesetzes zu fordern und dies mit „inklusivem, intersektionalem und pluralem Feminismus“ zu begründen.
Man setze sich „auf allen Ebenen für Solidarität, Selbstbestimmung und Empowerment“ ein, heißt es im damaligen Positionspapier. Beamtinnen mit Kopftuch könnten „Vorbilder“ werden. Den Hijab „pauschalisierend als Zeichen patriarchaler Unterdrückung zu lesen“ sei eine Sichtweise, die „gerne von rechten Kräften gegen Muslim*innen genutzt“ werde.
Tatsächlich bringen Musliminnen unterschiedlichste Begründungen vor, warum sie sich für das Tragen eines Kopftuchs entscheiden. Die patriarchale Dimension des Schleiers, mit der Teile des weiblichen Körpers als sündhaft erklärt werden, einfach auszuklammern, ist jedoch absurd. Dass es sich um eine geschlechtsspezifische Verhüllung handelt, kann nicht bestritten werden. Immer wieder teilt diese Verhüllung Frauen in ehrenhaft und ehrlos ein.
In vielen mehrheitlich muslimischen Ländern lehnen sich Frauen gegen diese Sichtweise auf – und in Deutschland begründen linke Grüne ihren Einsatz für das islamische Kopftuch ausgerechnet mit Feminismus und Selbstbestimmung oder verklären das Tuch gar pauschal zum Symbol von Emanzipation.
Keine religiösen Symbole in Staatsinstitutionen
In einer liberalen Gesellschaft sollte es respektiert werden, wenn sich erwachsene Frauen für das Tragen eines Kopftuchs entscheiden, solange sie dazu nicht von ihrer Familie oder ihrem Umfeld gedrängt werden. Daher geht es bei der Frage, ob Polizistinnen und Richterinnen Kopftuch tragen dürfen, auch nicht in erster Linie darum, was das Symbol konkret bedeutet oder nicht. Staatliche Institutionen sollten weitgehend frei von religiösen Symbolen sein, damit sie Neutralität gewährleisten können.
Natürlich bedeutet es nicht automatisch, aufgrund des Tragens eines Kopftuchs oder eines anderen religiösen Symbols parteilich zu sein. Doch im Gerichtssaal kann schon der Anschein parteilicher Nähe das Vertrauen der Verfahrensbeteiligten in die Unvoreingenommenheit der Entscheidung beeinträchtigen. Auch diejenigen, die bestimmten oder allen Religionen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen oder die in ihrem Herkunftsland religiös legitimierte Bevormundung oder gar Unterdrückung erlebt haben, müssen dem Staat vertrauen können.
Gerade Polizistinnen und Richterinnen, die mit ihren Entscheidungen tief in die Freiheitsrechte von anderen eingreifen, sollten weltanschaulich nicht erkennbar sein. Wer vor Gericht steht oder von einer Polizistin kontrolliert wird, muss sicher sein können, dass ihm ausschließlich das Gesetz gegenübertritt. Polizistinnen und Richterinnen sollten daher während der Ausübung ihrer Tätigkeit in Bezug auf sichtbare religiöse Symbole weiterhin Zurückhaltung üben müssen.
Politikredakteur Frederik Schindler berichtet für WELT über die AfD, Islamismus, Antisemitismus und Justiz-Themen. Seit Februar 2026 erscheint wöchentlich sein Podcast „Inside AfD“. Dies ist die 33. Ausgabe seiner zweiwöchentlich erscheinenden Kolumne „Gegenrede“.
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