Es ist ein Bruch mit einer langjährigen Praxis: Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) erwähnt ab sofort immer die Nationalität von Straftätern, berichtet die Schweizer Zeitung „Blick“. Damit will sich das öffentliche Medienhaus nach eigener Aussage an „Realitäten“ anpassen.

„Wir wollen und müssen – wie bei anderen Themen auch – so präzise und transparent berichten wie möglich. Deshalb gehört es dazu, auch die Nationalität von Täterinnen, Tätern und Opfern zu nennen“, heißt es nun in den geänderten Leitlinien. Damit schaffe man Transparenz und beuge Spekulationen, Gerüchten oder Falschinformationen vor.

Bislang verzichtete das SRF in den meisten Fällen auf die Nennung der Nationalität. Sie sollte laut alter Leitlinie nur dann thematisiert werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Tat bedeutsam war, zum Beispiel bei einem Ehrenmord oder einem „begründeten öffentlichen Interesse“ am Hintergrund der Täterschaft. Begründet wurde die Zurückhaltung laut der Zeitung mit der Gefahr, Vorurteile zu fördern. Eine Sprecherin sagte gegenüber „Blick“, die Änderung der Leitlinie sei nun eine „Anpassung an journalistische Realitäten“.

Offenbar machte auch die Ombudsstelle der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG Druck, die demnach bereits vor knapp zwei Jahren einen Verstoß gegen das Sachgerechtigkeitsgebot festgestellt hat. Damals nannte das SRF bei einer Geiselnahme im Kanton Waadt die Nationalität des Täters nicht.

Schweizer Politik diskutiert über Nennung von Nationalitäten bei Straftaten

Auch in der Politik ist die Nennung von Nationalitäten bei Straftaten im Nachbarland inzwischen Thema. Nationalrat Benjamin Fischer von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) hat im September 2024 eine parlamentarische Initiative eingereicht, die eine Änderung der Strafprozessordnung verlangt.

Laut der Initiative sollte die Polizei bei der Information der Öffentlichkeit künftig verpflichtend das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit von Tätern und Tatverdächtigen nennen. Fischer argumentiert, dass ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer umfassenden und transparenten Information besteht.

Die Rechtskommission des Parlaments hat sich im Juli 2025 mit 15 zu 9 Stimmen gegen die Initiative ausgesprochen. Trotzdem hat sich die Debatte seitdem verschärft. Die geänderte Leitlinie des SRF ist eine Folge davon.

Das SRF ist kein staatlicher Sender, sondern ein Unternehmen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft, die als privatrechtlicher Verein organisiert ist. Finanziert wird es überwiegend durch Gebührengelder.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke