BSW zieht vor das Bundesverfassungsgericht
Inhalt des Artikels:
- Mohamed Ali kritisiert Votum des Bundestags
- Zustimmung zu Klage auch vom BSW Thüringen
- BSW scheiterte knapp an Fünf-Prozent-Hürde
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen. Ihre Wahlprüfungsbeschwerde hat die Partei am Montag vorgestellt. Der BSW-Ko-Chef Fabio De Masi begründete sie damit, dass der Bundestag "statistische Anomalien, die sich bei Prüfung fast immer als dem BSW vorenthaltene Stimmen entpuppten", nicht aufgeklärt habe.
Mohamed Ali kritisiert Votum des Bundestags
BSW-Ko-Chefin Amira Mohamed Ali sagte, der Bundestag habe eine Neuauszählung mit "hanebüchener Begründung" abgelehnt. In den Akten, die das BSW habe einsehen können, seien auch "falsche Darstellungen durch Abgeordnete" aufgefallen. Deshalb brauche es eine gerichtliche Klärung.
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht unterstellte den anderen Parteien, eine Neuauszählung zu verhindern, "weil sie offenbar davon ausgehen, dass das BSW dann in den Bundestag käme". Ende April 2025 hatte die Partei ihren Einspruch eingelegt. Doch im Dezember empfahl der Wahlprüfungsausschuss, ihn abzulehnen. Und das Bundestagsplenum folgte der Empfehlung.
BSW hofft auf Urteil von 1991
De Masi hofft, dass das Bundesverfassungsgericht ähnlich wie bei einer Landtagswahl 1991 urteilen werde. Damals hatte es gelautet, dass bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern vollständig nachgezählt werden muss. Eine Wahlprüfungsbeschwerde ist möglich, der Antrag muss aber zwei Monate nach dem Bundestagsbeschluss eingereicht sein – im Fall des BSW also bis Mitte Februar.
Zustimmung zu Klage auch vom BSW Thüringen
Dirk Hoffmeister, Landtagsabgeordneter in Thüringen, befürwortete die Entscheidung. Er hatte schon beim BSW-Parteitag im Dezember gesagt: "Wir haben in einzelnen Wahllokalen Nachzählungen vorgenommen, wo wir zum Teil doch auf erhebliche Stimmzuwächse für unsere Partei gekommen sind."
Die Position in der Partei, dass die Regierungsbeteiligung des BSW in Thüringens dazu beigetragen habe, dass die Partei nicht in den Bundestag eingezogen sei, teilte Hoffmeister nicht.
Dazu sagte Hoffmeister, das BSW in Thüringen zeige, dass es regieren könne. "Ich denke, es bedarf einer ehrlichen Aufarbeitung, wie auch die einstelligen Ergebnisse, was wir bei der Kommunalwahl in NRW gesehen haben oder auch bei der Bundestagswahl in den alten Bundesländern".
BSW scheiterte knapp an Fünf-Prozent-Hürde
Das BSW hatte bei der Bundestagswahl im Februar 2025 den Einzug ins Parlament knapp verpasst. Mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen scheiterte das Bündnis an der Fünf-Prozent-Hürde, es fehlten nur 9.529 Stimmen. Schon direkt danach machte das BSW erstmals Auszählungsfehler für das knappe Ergebnis verantwortlich und forderte eine Neuauszählung.
Wenig später reichte die Partei dann zunächst auch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht und dem hessischen Verwaltungsgericht ein – ohne Erfolg: Die Gerichte betrachteten sich als nicht zuständig und verwiesen auf den Wahlprüfungsausschuss im Bundestag, der zuerst zuständig war.
AFP, MDR (akq, ksc)
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