Bundestag knapp verpasst: BSW zieht vors Bundesverfassungsgericht
Inhalt des Artikels:
- Mohamed Ali zu Entscheidung im Bundestag: "Widersprüche und falsche Darstellungen"
- Zustimmung aus dem BSW-Landesverband Thüringen
- BSW scheitert knapp an Fünf-Prozent-Hürde
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will vorm Bundesverfassungsgericht auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl klagen. Die dazugehörige Wahlprüfungsbeschwerde hat die Partei am Montag vorgestellt. Die Klage begründete der BSW-Parteivorsitzende Fabio De Masi damit, dass der Bundestag "statistische Anomalien, die sich bei Prüfung fast immer als dem BSW vorenthaltene Stimmen entpuppten", nicht aufgeklärt habe.
Mohamed Ali zu Entscheidung im Bundestag: "Widersprüche und falsche Darstellungen"
Die BSW-Parteivorsitzende Amira Mohamed Ali sagte, der Bundestag habe eine Neuauszählung mit "hanebüchener Begründung" abgelehnt. In den Akten des Bundestages, in denen das BSW Einsicht gehabt habe, seien Widersprüche und "falsche Darstellungen durch Abgeordnete" aufgefallen. Deshalb brauche es eine gerichtliche Klärung.
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht unterstellte den anderen Parteien, dass sie eine Neuauszählung verhindern wollten, "weil sie offenbar davon ausgehen, dass das BSW dann in den Bundestag käme".
Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu Landtagswahl 1991
De Masi hofft, dass das Bundesverfassungsgericht ähnlich wie bei einer Landtagswahl 1991 urteilen werde. Damals hatte es gelautet, dass bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern vollständig nachgezählt werden muss.
Eine Klage ist im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde möglich, der Antrag muss aber innerhalb von zwei Monaten nach dem Bundestagsbeschluss eingereicht werden – im Fall des BSW also bis Mitte Februar.
Zustimmung aus dem BSW-Landesverband Thüringen
Dirk Hoffmeister, Landtagsabgeordneter aus Thüringen, befürwortete diese Entscheidung. Er hatte bereits beim BSW-Parteitag im Dezember 2025 gesagt: "Wir haben in einzelnen Wahllokalen Nachzählungen vorgenommen, wo wir zum Teil doch erhebliche Stimmzuwächse für unsere Partei gekommen sind."
Die Position innerhalb der Partei, dass die Regierungsbeteiligung des BSW in Thüringens dazu beigetragen habe, dass die Partei nicht in den Bundestag eingezogen sei, teilt Hoffmeister nicht. Der Vorwurf: Die schnelle Regierungsbeteiligung habe die Wähler enttäuscht und den Aufschwung gebremst.
Dazu sagte Hoffmeister, dass das BSW in Thüringen zeige, dass es regieren könne. "Ich denke, es bedarf einer ehrlichen Aufarbeitung, wie auch die einstelligen Ergebnisse, was wir bei der Kommunalwahl in NRW gesehen haben oder auch bei der Bundestagswahl in den alten Bundesländern zustande kommen".
BSW scheitert knapp an Fünf-Prozent-Hürde
Das BSW hatte bei der Bundestagswahl im Februar 2025 den Einzug ins Parlament äußerst knapp verpasst. Mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen scheiterte das Bündnis an der Fünf-Prozent-Hürde, es fehlten lediglich 9.529 Stimmen. Schon direkt nach der Bundestagswahl machte das BSW Auszählungsfehler für das knappe Ergebnis verantwortlich und forderte eine Neuauszählung.
Wenig später reichte die Partei Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem hessischen Verwaltungsgericht ein – allerdings ohne Erfolg: Die Gerichte betrachteten sich als nicht zuständig und verwiesen auf den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, der für die Prüfung der Bundestagswahl zuständig ist.
Bundestag lehnt Einsprüche des BSW ab
Ende April vergangenen Jahres legte die Partei dort Einspruch ein. Der Ausschuss empfahl im Dezember 2025, die Einsprüche der Partei abzulehnen. Es könne kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften – also mit Einfluss auf die Sitzverteilung im Parlament – und damit kein Wahlfehler festgestellt werden. Das Bundestagsplenum folgte der Empfehlung und lehnte die Wahleinsprüche final ab.
AFP, MDR (akq)
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