Justizministerin Hubig will Mieter besser schützen
Inhalt des Artikels:
- Möblierungszuschlag maximal fünf Prozent der Kaltmiete
- Befristete Mietverträge: nach sechs Monaten greift Mietpreisbremse
- 3,5-Prozent-Deckel für Indexmiete
- Mehr Schutz bei Mietrückstand
- Vorteil für Vermieter: Wertgrenze bei Modernisierung verdoppelt
- Kritik von Union und Grünen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vorgestellt. Im Kern geht es um Maßnahmen zum Mieterschutz – wie strengere Regelungen für die Vermietung möblierter Wohnungen, für Kurzzeitmietverträge sowie eine Begrenzung von Indexmieten. Die SPD-Ministerin nannte als Ziel, "dem rapiden Anstieg der Mieten entgegenzuwirken". Dazu müssten Lücken im Mietrecht geschlossen werden.
Möblierungszuschlag maximal fünf Prozent der Kaltmiete
Der Gesetzentwurf soll unter anderem für mehr Transparenz beim Vermieten möblierter Wohnungen sorgen. Vermieter haben zuletzt immer mehr solche Wohnungen angeboten und kräftige Aufschläge verlangt. In Ballungszentren mit angespanntem Wohnungsmarkt, muss demnach künftig dieser Zuschlag für Möbel gesondert ausgewiesen werden. Geschieht das nicht, soll die Wohnung als unmöbliert gelten.
Der Möblierungszuschlag soll außerdem auf fünf Prozent der Nettokaltmiete begrenzt werden und den Anschaffungswert und Abnutzungsgrad berücksichtigen. Das bedeutet beispielsweise, dass bei einer Nettokaltmiete von 1.000 Euro der Möblierungszuschlag maximal 50 Euro betragen darf.
Befristete Mietverträge: nach sechs Monaten greift Mietpreisbremse
Befristete Mietverträge sollen den Plänen zufolge nur noch dann von der Mietpreisbremse ausgenommen sein, wenn sie für höchstens sechs Monate abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine Befristung soll außerdem ein besonderer Grund auf Seiten des Mieters sein, etwa berufliche Umstände.
Bislang sind Kurzzeitvermietungen gesetzlich nicht befristet. Hubig zufolge wurde diese Rechtsunsicherheit häufig ausgenutzt, um die Mietpreisbremse durch einen Kurzzeitmietvertrag zu umgehen.
3,5-Prozent-Deckel für Indexmiete
Ein weiterer Vorschlag betrifft sogenannte Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren. In Phasen starker Preissteigerungen soll die Miete dem Entwurf zufolge künftig um maximal 3,5 Prozent erhöht werden dürfen. Hubig verwies darauf, dass insbesondere nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine der Verbraucherpreisindex stark angestiegen sei. Dadurch seien sehr hohe Mietsteigerungen von rund sieben Prozent pro Jahr bei Indexmietverträgen möglich geworden.
Mehr Schutz bei Mietrückstand
Zudem sollen Mieter bei Zahlungsverzug besser vor Kündigung geschützt werden. Hubig zufolge hat jeder eine zweite Chance verdient. Mit einer Nachzahlung der Miete soll die Kündigung einmalig abgewendet werden können. Dies soll auch für ordentliche Kündigungen gelten statt bisher nur bei außerordentlichen, also fristlosen Kündigungen.
Vorteil für Vermieter: Wertgrenze bei Modernisierung verdoppelt
Die Reformpläne kommen laut Justizministerium auch der Vermieterseite zugute. So soll die Wertgrenze für vereinfachte Mieterhöhungen bei Modernisierungsmaßnahmen von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. Das soll es vor allem privaten Kleinvermietern erleichtern, die Miete nach einer Modernisierung der Wohnung ohne großen Aufwand zu erhöhen.
Kritik von Union und Grünen
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion reagierte verhalten und forderte Änderungen am Gesetzentwurf des SPD-geführten Justizministeriums. Fraktionsvize Günter Krings (CDU) forderte Korrekturen bei der starren Sechs-Monats-Grenze für Kurzzeitmietverträge sowie beim geplanten Deckel für Indexmieten. Mit diesen Vorgaben gehe "Verlässlichkeit verloren" und es würden Investitionen gebremst.
Dagegen kritisierte die Grünen-Expertin Hanna Steinmüller Hubigs Pläne als ungenügend. Der Gesetzentwurf sei "wie eine Schönheitsreparatur, wo eine umfassende Sanierung nötig wäre". So fehlten klare Schutzmaßnahmen, falls Mieterinnen und Mietern unter falschen Vorwänden gekündigt werde, wenn sie sich gegen überhöhte Mieten wehrten.
Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland ist vielerorts weiterhin sehr angespannt. Gerade in Ballungszentren steigen die Mieten stark an. Die Angebotsmieten in den 14 größten deutschen Städten sind nach offiziellen Daten allein in der Zeit von 2022 bis 2024 um über 20 Prozent gestiegen.
AFP (ans)
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