In dem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am „Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus“ hat der Chefarzt Joachim Volz am Donnerstag einen Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm erzielt. Das „Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus“ darf demnach dem Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche nicht untersagen. Das gilt auch für die Privatpraxis des Arztes. (AZ: 18 SLa 685/25)

Der Arzt klagte in dem Berufungsverfahren gegen zwei Weisungen des fusionierten „Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus“, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Die Weisung des Krankenhauses für die Tätigkeit in der Praxis sei rechtsunwirksam, urteilte das Gericht nach einer mündlichen Verhandlung. Auch im Krankenhaus darf dem Arzt die Durchführung von Abbrüchen nicht untersagt werden.

Chefarzt startete Petition „Meine Hilfe kann keine Sünde sein!“

Der Rechtsstreit hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach einer Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte sind dort laut Gesellschaftsvertrag Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht.

Der Chefarzt startete die Petition „Meine Hilfe kann keine Sünde sein!“, die bislang von etwa 340.000 Menschen unterzeichnet wurde. Vor dem Gerichtstermin fand am Vormittag eine Solidaritätsdemonstration mit rund 500 Menschen statt.

Auf Transparenten war „Mein Körper ist kein Kirchengut!“ und „Abbruch ist Frauenrecht“ zu lesen. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann und Grünen-Politikerin Ricarda Lang sowie weitere Politiker aus Bund und Land NRW waren vor Ort. „Wir sehen, dass die Versorgungslage für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen möchten, immer schwieriger wird“, sagte Haßelmann. Da der ökonomische Druck zu weiteren Klinikfusionen führen werde, sei zu befürchten, dass die Versorgungslage sich weiter verschärfen werde. Bund und Länder seien hier gemeinsam in Verantwortung.

Zu der Demonstration hatte der Gynäkologe Volz mit seiner Unterstützerin Sarah Gonschorek (Grüne) aufgerufen. „Die Frage, die heute gestellt wird, lautet: Ist es legitim, dass das Selbstordnungs- und Verwaltungsrecht der Kirche über den Grundrechten der Frauen steht?“, sagte Gonschorek. Die Kundgebung verlief laut Polizei friedlich.

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