„Unverhältnismäßiges Zuchthaus-Urteil“, sagt der Linke-Politiker
Das Budapester Stadtgericht hat die linksextreme deutsche Person Maja T. (25) wegen versuchter lebensgefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu acht Jahren Haft verurteilt. T. identifiziert sich als non-binär. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass T. als Mitglied der Antifa-Gruppe „Hammerbande“ an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Februar 2023 in Budapest beteiligt war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 24 Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Verlauf des Verfahrens wurden nach Angaben der Verteidigung keine unmittelbaren Beweise vorgelegt. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten T. Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf eine Indizienkette, insbesondere auf Aufnahmen von Überwachungskameras in Tatortnähe, auf denen Maja T. zu sehen sein soll.
Legt die Verteidigung von Maja T. Rechtsmittel gegen das Urteil ein, bleibt die verurteilte Person zunächst in ungarischer Haft. Wird das Urteil rechtskräftig, könnte eine Überstellung nach Deutschland beantragt werden. Nach deutschem Recht und internationalen Vereinbarungen ist es grundsätzlich möglich, eine im Ausland verhängte Haftstrafe in Deutschland zu vollstrecken, sofern alle beteiligten Staaten zustimmen und das deutsche Gericht das Urteil anerkennt. In diesem Fall könnte im Rahmen einer Einzelfallprüfung auch über eine Strafrestaussetzung zur Bewährung entschieden werden.
T. hatte die Haftbedingungen in Ungarn wiederholt als unwürdig kritisiert und unter anderem von monatelanger Isolationshaft, durchgehender Videoüberwachung sowie Ungeziefer in der Zelle berichtet. Die ungarischen Behörden wiesen die Vorwürfe zurück.
Gegenstand des Verfahrens waren mehrere Angriffe zwischen dem 9. und 11. Februar 2023. Rund 20 Linksextremisten sollen an fünf Orten in der ungarischen Hauptstadt mit Teleskopschlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray Menschen attackiert haben. Die Angreifer gingen davon aus, dass ihre Opfer am sogenannten Tag der Ehre teilgenommen hatten, einer jährlich stattfindenden rechtsextremen Gedenkfeier. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden neun Menschen verletzt, ein Opfer erlitt einen Schädelbruch. T. wurde die Beteiligung an zwei der Angriffe vorgeworfen.
Der Fall hatte bereits vor dem Urteil politische Aufmerksamkeit erlangt. Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 an Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Auslieferung später für rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht habe die Haftbedingungen in Ungarn nicht ausreichend geprüft, insbesondere im Hinblick auf die Situation einer non-binären Person.
Nach dem Urteil äußerten sich Vertreter mehrerer Bundestagsfraktionen. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, sagte WELT, das Urteil stehe „am Ende eines Verfahrens, in dem wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien infrage stehen“. Wegge verwies zudem darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn als rechtswidrig eingestuft habe, und erklärte, es müsse nun geprüft werden, „welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine Überstellung von Maja T. nach Deutschland zu ermöglichen“.
Auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Helge Limburg, äußerte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. „Ein rechtsstaatliches Verfahren war in Ungarn von Anfang an nicht gewährleistet“, sagte Limburg. „Die Bundesregierung muss sich dringend dafür einsetzen, den durch die verfassungswidrige Auslieferung entstandenen Schaden für den Rechtsstaat zu beheben und Maja T. nach Deutschland zu holen, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen.“
Der Linke-Rechtspolitiker Luke Hoß sprach von einem „unverhältnismäßigen Zuchthaus-Urteil“. Es zeige, „wie Orbáns rechtsautoritäre Regierung die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tritt“. Hoß erklärte weiter: „Maja T. muss jetzt unverzüglich nach Deutschland zurück überstellt werden und ein erneutes, faires und rechtsstaatliches Verfahren vor einem deutschen Gericht bekommen.“
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion Stephan Brandner erklärte: „Wer mit Hämmern und anderen Schlagwaffen Jagd auf Menschen macht, zeigt offene Verachtung für unsere Gesellschaft.“ Wer Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung einsetze, „gehört mit den Mitteln des Rechtsstaats konsequent zur Verantwortung gezogen“. Das Urteil aus Ungarn zeige, dass dort „zügig und erfolgreich aufgeklärt, angeklagt und verurteilt“ worden sei. Zugleich kritisierte Brandner, in Deutschland werde die Beobachtung und Bekämpfung des Linksextremismus seit Jahren vernachlässigt.
Die Unionsfraktion äußerte sich auf Anfrage von WELT nicht.
Der mutmaßliche Anführer der sogenannten Hammerbande, Johann G., soll die Angriffe in Budapest geplant haben. Gegen ihn und weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe laufen derzeit Verfahren vor den Oberlandesgerichten in Dresden und Düsseldorf.
Maximilian Heimerzheim ist Volontär im Innenpolitik-Ressort.
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