„Hitler besser als Netanjahu“ – Clan-Größe Arafat Abou-Chaker kommt erneut vor Gericht
Eine Führungsfigur des Berliner Abou-Chaker-Clans muss sich nach WELT-Informationen demnächst erneut vor Gericht verantworten. Es geht um den ehemaligen Musikmanager Arafat Abou-Chaker. Die Staatsanwaltschaft Cottbus wirft dem 49-Jährigen Volksverhetzung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor.
Beide Fälle gehen in den Oktober 2023 zurück, den Monat des Hamas-Massakers in Israel und des daraufhin begonnenen Kriegs in Gaza. Am 29. Oktober streamte Abou-Chaker gemeinsam mit dem islamistischen Prediger Pierre Vogel live auf TikTok. „Für mich ist Adolf Hitler besser als Netanjahu“, sagte der Deutsch-Palästinenser Abou-Chaker damals. Hitler habe seine Opfer „wenigstens sofort umgebracht“, der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu lasse die Palästinenser langsamer leiden.
Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht und beantragte beim Amtsgericht Potsdam den Erlass eines Strafbefehls. Darin heißt es, Abou-Chaker habe einen „Vergleich des von Israel geführten Kriegs in Gaza und den dadurch verursachten Opfern der dortigen Zivilbevölkerung mit der systematischen Ermordung von circa sechs Millionen Juden unter der NS-Herrschaft gezogen und dadurch das wahre Gewicht des Holocaust verschleiert“.
In Absatz 3 des Volksverhetzungsparagrafen 130 heißt es im Strafgesetzbuch, dass es unter Strafe steht, den nationalsozialistischen Völkermord „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, öffentlich zu billigen, zu leugnen oder zu verharmlosen.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte die Berliner Polizei in einem X-Posting auf das Video von Abou-Chaker und Vogel aufmerksam gemacht. „Bitte übernehmen Sie!“, schrieb der Dachverband von jüdischen Gemeinden einen Tag nach dem Livestream. „Selbstverständlich haben wir das Video zur Prüfung an unseren Staatsschutz weitergeleitet“, antwortete die Polizei damals.
„Der will ein ganzes Volk auslöschen“, hatte Abou-Chaker in dem Video weiter über Netanjahu gesagt. Im Verlauf des Videos fügte er hinzu, dass er „kein Befürworter eines Adolf Hitler“ sei. Hitler habe Menschen vergast und umgebracht und sei ein Massenmörder und Diktator.
Einen Tag vor dem Video-Livestream im Oktober 2023 soll Abou-Chaker auf Instagram eine nicht mehr abrufbare Grafik veröffentlicht haben. Laut Strafbefehl waren darauf unter anderem ein Teil der israelischen Sperranlage um den Gaza-Streifen, eine Palästinenser-Fahne sowie ein Fluss mit einer blutroten Flüssigkeit zu sehen. Zudem soll eine Person abgebildet gewesen sein, die die Arme hinter sich verschränkt hatte – und zwei Liegestühle mit USA- und EU-Flaggen, die auf die angebliche Untätigkeit Amerikas und der Europäischen Union bezüglich der israelischen Kriegshandlungen verweisen sollen.
Auf dem Mauerelement sollen ein Davidstern und ein Hakenkreuz abgebildet gewesen sein. Das Zeigen des Hakenkreuzes ist in Deutschland außer zu Zwecken der Aufklärung, journalistischen Berichterstattung, Forschung und Kunst nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs strafbar. Demnach kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden, wer im Inland Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen öffentlich verwendet oder verbreitet. Darunter fallen auch Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen nationalsozialistischer Organisationen.
Hamas-Massaker bezeichnete er als „Fake News“
Der Strafbefehl wurde nach WELT-Informationen bereits im Januar 2025 beim Amtsgericht Potsdam beantragt und enthielt demnach die Festsetzung einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 4500 Euro. Die Tagessatzhöhe wird auf Grundlage des Nettoeinkommens des Beschuldigten berechnet, wobei ein Tagessatz einem Dreißigstel des Monatseinkommens entspricht.
Über die geringe Höhe des beantragten Tagessatzes zeigte sich das Amtsgericht verwundert. Schließlich hatte das Landgericht Berlin Arafat Abou-Chaker im Februar 2023 wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in 13 Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 900 Euro verurteilt. Das Gericht ging also von einem monatlichen Nettoeinkommen von 27.000 Euro Abou-Chakers aus.
Das Potsdamer Amtsgericht entschied daraufhin im Mai 2025, auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Berliner Landgerichts zu warten. Das Verfahren wurde „hier ausgesetzt, bis eine Entscheidung des BGH vorliegt“, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts WELT im Dezember vergangenen Jahres mit.
Abou-Chaker hatte sich vor allem gegen die Berechnung der Tagessatzhöhe gewehrt. Im Oktober 2025 verwarf der BGH die Revision des Angeklagten allerdings. Aus Sicht des Höchstgerichts sind die Berechnungen korrekt. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil Abou-Chakers aufgedeckt, teilte das Gericht im November 2025 mit. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Im Januar 2026 entschied das Amtsgericht Potsdam daher, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass des Strafbefehls nicht zu entsprechen und eine Hauptverhandlung anzuberaumen. Dies ist laut Strafprozessordnung etwa möglich, wenn der Richter „von der rechtlichen Beurteilung im Strafbefehlsantrag abweichen oder eine andere als die beantragte Rechtsfolge festsetzen will und die Staatsanwaltschaft bei ihrem Antrag beharrt“. Auf Nachfrage bestätigte das Gericht, „dass es um die Anzahl und Höhe der Tagessätze geht“. Abou-Chaker, der der ehemalige Manager des Rappers Bushido ist, droht nun eine vielfach höhere Geldstrafe.
Derzeit wird mit den Verfahrensbeteiligten ein Termin zur Hauptverhandlung abgestimmt. Abou-Chaker ist bereits mehrfach mit Israel-Hass aufgefallen. Den Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 hatte er kurz nach Beginn als „Fake News“ und „Propaganda“ bezeichnet.
Zu einer Karte Israels, auf der Dutzende Warnmeldungen für Raketeneinschläge der Hamas zu sehen waren, schrieb er damals: „Ich liebe es sowas zu sehen.“ Im Oktober 2024 behauptete Abou-Chaker erneut, „was in Gaza gerade passiert“, sei „schlimmer als der Holocaust durch Deutschland“. Abou-Chaker betet regelmäßig in der Al-Nur-Moschee in Berlin-Neukölln, die der Verfassungsschutz als bedeutendes Zentrum des Salafismus beobachtet. Dort wird etwa gepredigt, dass die Muslime von den „Feinden des Islam“ unterdrückt würden und der Islam zur dominierenden Macht der Welt aufsteigen werde.
Abou-Chakers Rechtsanwalt Hansgeorg Birkhoff ließ eine WELT-Anfrage zum Strafbefehl und dem neuen Gerichtsverfahren unbeantwortet.
Politikredakteur Frederik Schindler berichtet für WELT über die AfD, Islamismus, Antisemitismus und Justiz-Themen. Zweiwöchentlich erscheint seine Kolumne „Gegenrede“.
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