• Den ab August geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Erstklässler können Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen flächendeckend erfüllen.
  • Fachleute bemängeln jedoch die Qualität der Betreuung.
  • Ein Bundesprogramm zielt auf die materielle Ausstattung von Schulen und Horten, bislang wurde aber nur ein Bruchteil der Fördermittel ausgegeben.

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden zum neuen Schuljahr allen Erstklässlern eine Ganztagsbetreuung anbieten können. Auf den ab August dazu geltenden Rechtsanspruch sei man "bestens vorbereitet", sagt etwa Thüringens Bildungsminister Christian Tischner auf Anfrage von MDR AKTUELL. Bereits heute gehe das Angebot in seinem Land über die Anforderungen des Bundesgesetzes hinaus. "Der ab August geltende Rechtsanspruch wird damit im Freistaat flächendeckend erfüllt", verspricht der CDU-Politiker.

Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne betont auf Anfrage ebenfalls, dass es in ihrem Land "bereits seit über zwei Jahrzehnten" einen Rechtsanspruch gebe, der über dem neuen bundesweiten Mindeststandard liege. Die SPD-Politikerin sagt rund ein halbes Jahr vor Inkrafttreten des neuen Anspruchs: "Im Gegensatz zu vielen westdeutschen Bundesländern besteht daher in Sachsen-Anhalt kein Nachholbedarf".

Fehlendes Geld in Sachsen

Was die Anzahl der Betreuungsplätze angeht, sehen auch Fachleute die drei mitteldeutschen Länder in einer guten Position. Der Co-Vorsitzende des Ganztagsschulverbandes in Sachsen, Christoph Bülau, sagt: "Wenn es uns rein darum geht, quantitativ Plätze bereitzustellen, dann muss man sagen, sind die neuen Bundesländer wunderbar aufgestellt." Das gelte insbesondere auch für Sachsen, wo Bülau an der Universität Leipzig am Lehrstuhl für Schulpädagogik zum Thema forscht.

Mit Blick auf die Qualität des Angebots gäbe es nach Ansicht von Bülau jedoch "einiges nachzuholen". Der Experte nennt für Sachsen eine Reihe von Missständen: Die Lehrkräfte an den Schulen bekämen zu wenig Zeit zugesprochen, um die Nachmittagsbetreuung zu organisieren; in den Schulen gebe es einen Sanierungsstau und nicht genügend Räumlichkeiten; es fehle eine landesweite Strategie, wie die Ganztagsangebote aussehen sollen. Und schließlich stehe zu wenig Geld bereit: "Wenn wir uns angucken, wie andere Bundesländer den Ganztag finanzieren, dann ist das mitunter ein Vielfaches von dem, was Sachsen ausgibt."

Schlechter Personalschlüssel in Sachsen-Anhalt

Frauke Mingerzahn ist Professorin für die Pädagogik der frühen Kindheit an der Hochschule Magdeburg-Stendal. In Sachsen-Anhalt sieht sie ebenfalls Licht und Schatten. Es gebe genügend Plätze, lange Öffnungszeiten und einen hohen Anteil an Fachkräften. Das große Manko sei aber, dass das Personal für zu viele Kinder verantwortlich sei: "Problematisch ist die Strukturqualität, also die Fachkraft-Kind-Relation. Da haben wir die schlechteste in ganz Deutschland."

Abzulesen ist der schlechte Personalschlüssel etwa im Ländermonitor Frühkindliche Bildung der Bertelsmann-Stiftung. Demnach kamen 2023 in Hortgruppen in Sachsen-Anhalt auf jeden Fachkraft 16,1 Kinder. In Sachsen sind es 14,6; in Thüringen 9,8. In Westdeutschland liegt der Durchschnitt bei 6,1 Kindern pro Erzieherin oder Erzieher.

Potenziale beim Einsatz von Horterziehern in Thüringen

Auch in Thüringen ist die personelle Situation nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verbesserungswürdig. Marian Diezel, selbst Hortkoordinator an einer Grundschule in Greiz-Irchwitz, stellt fest, dass das Verhältnis von Erzieherinnen zu Kindern im Alltag oft noch viel schlechter ist als in den Statistiken: "Es ist immer mal jemand krank. Wir sind da oft ganz schnell bei 30 Kindern für einen Erzieher oder mehr in verschiedenen Phasen. Das ist dann natürlich schwierig, da qualitativ hochwertige und inhaltliche Arbeit mit den Kindern zu leisten."

Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende bei der GEW in ThüringenBildrechte: MDR/Uwe Riemann

Die Gewerkschaft fordert daher schon lange, den Beschäftigungsumfang von Erzieherinnen und Erziehern in den Horten zu erhöhen. Derzeit dürfen sie in Thüringen lediglich mit 80 Prozent einer Vollzeitstelle eingestellt werden. Die GEW-Landesvorsitzende Kathrin Vitzthum sagt: "Das heißt, die Idee, dass Erzieherinnen auch im Schulvormittag gut unterstützen können, das geht halt nicht auf." Denn es müsse der Früh- und der Spätdienst abgedeckt werden. Eine gute Kooperation zwischen dem schulischen Teil und dem Hortteil gestalte sich deshalb an manchen Orten schwierig.

Nur Bruchteil der Fördermittel ausgegeben

Zumindest die materielle Ausstattung der Schulen und Horte könnten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegenwärtig mit viel Geld verbessern. Denn die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung wird von einem großen Investitionsprogramm begleitet. Der Bund stellt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Da es in Mitteldeutschland schon vorher viele Betreuungsplätze gab, könnten die Mittel hierzulande vor allem in die Sanierung von Gebäuden, neue Möbel oder attraktive Spielflächen gesteckt werden.

Obwohl das Programm bereits seit 2020 läuft, stehen die Investitionen aber noch am Anfang. Wie eine Abfrage von MDR AKTUELL bei den zuständigen Ministerien ergab, wurde bislang nur ein kleiner Teil der Mittel ausgegeben (siehe Tabelle). Zusammengerechnet wurden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bisher lediglich 34,3 Millionen Euro ausgegeben. Bereit stehen fast 300 Millionen Euro. Es sind also gerade einmal etwa 11 Prozent des Geldes ausgegeben worden.

Investitionsprogramm Ganztag
Land Investitionsmittel aus Bundesprogramm* Bewilligte Ausgaben* Abgerufene Ausgaben*
Sachsen 146 146 22,4
Sachsen-Anhalt 80 7,4 5,4
Thüringen 72 36,6 6,5

*jeweils in Millionen Euro

Die drei mitteldeutschen Länder bilden damit allerdings keine Ausnahme. Bundesweit wurden bis Ende August 2025 lediglich acht Prozent der Fördermittel tatsächlich abgerufen, wie aus einem Bericht des Bundesbildungsministeriums hervorgeht. Dort heißt es: "Die teilweise niedrige Bewilligungsquote begründet sich im zuvor kurzen Förderzeitraum im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, in Unsicherheiten bei der Durchführung größerer Bauvorhaben, in langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bauwesen sowie im späten Inkrafttreten einzelner Länderprogramme."

Die Laufzeit des Förderprogramms wurde inzwischen um zwei Jahre bis 2029 verlängert, um Ländern und Kommunen mehr Zeit für die Umsetzung zu geben.

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