Bundesregierung will Internetanbieter zu Speicherung von IP-Adressen verpflichten
- IP-Adressen sollen mehrere Monate gespeichert werden, um gegen Kindesmissbrauch und Online-Betrug vorgehen zu können.
- IP-Adressen sind oft die einzigen Spuren von Tätern.
- Grüne halten Pläne für rechtswidrig
Die Regierungsfraktionen von Union und SPD wollen Internetanbieter verpflichten, IP-Adressen von Nutzern mindestens drei Monate zu speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hervor, über den zuerst die "Bild am Sonntag" berichtete. Demnach wurde das Papier am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt.
Gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Online-Betrug
Mit der Maßnahme soll nach Angaben von Hubig Kriminalität im Netz besser bekämpft werden können. "Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern", sagte die SPD-Politikerin der Zeitung.
Die IP-Adresse ist die "Anschrift" eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Sie wird vorübergehend vergeben. Nach Angaben aus dem Bundesjustizministerium sollen die Internetanbieter nun vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war. Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind.
IP-Adressen oft die einzigen Spuren von Tätern
Hubig begründete ihren Vorstoß damit, dass IP-Adressen oft die einzigen Spuren von Tätern im digitalen Raum seien. Ihre Speicherung könne Ermittlern helfen, digitale Spuren auch später noch zu verfolgen und Straftaten aufzuklären. Kritik von Datenschützern wies Hubig zurück. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe strikt gewahrt die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei ausgeschlossen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte den Gesetzentwurf, hält eine Speicherung für nur drei Monate mit Blick auf umfangreiche Ermittlungen und langjährige Verfahren jedoch für zu kurz.
Grüne halten Pläne für rechtswidrig
Die Grünen lehnen eine verpflichtende IP-Adressen-Speicherung hingegen komplett ab. Sie halten entsprechende Pläne der Koalition für rechtswidrig. "Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, dem Magazin "Stern". Zwar sei auch er für bessere Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden, um Sexualstraftäter wirksam verfolgen können. Dafür könne es sich die Bundesregierung aber nicht erlauben, "so dilettantisch vorzugehen".
Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Telekommunikationsanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung der IP-Adressen zu verpflichten. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit langem umstritten. Kritiker fürchten eine Aushöhlung von Grundrechten.
dpa/AFP (dni)
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