• Rentenniveau soll auf 48 Prozent festgeschrieben werden.
  • Die Mütterrente wird ausgeweitet.
  • Die Aktivrente soll Anreize zum Arbeiten nach der Rente schaffen.

Der Bundesrat hat den Weg für das Rentenpaket der schwarz-roten Koalition freigemacht. Das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten kann somit nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar in Kraft treten.

Rentenniveau soll auf 48 Prozent festgeschrieben werden

Mit den Beschlüssen soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens festgeschrieben werden. Die Abkopplung der Renten von den Löhnen soll bis dahin verhindert werden.

Zudem wird die Mütterrente ausgeweitet: Bei der Rentenberechnung soll Müttern und Vätern auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt werden. Ab 2027 soll Erziehung durch Mütter oder Väter in den ersten drei Lebensjahren der Kinder ohne Unterschied gewürdigt werden, für das erste Jahr erst im Folgejahr rückwirkend.

Aktivrente soll Anreize zum Arbeiten nach der Rente schaffen

Als weiterer Teil des Pakets wird eine neue Aktivrente eingeführt, mit der die Bundesregierung Anreize zum längeren Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus schaffen will. Die Länderkammer gab außerdem grünes Licht für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll. Ab kommendem Jahr können Rentnerinnen und Rentner in einer Beschäftigung 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen.

Vor allem die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus hatte für Streit in der Union gesorgt. Mehrere junge Abgeordneten bemängelten hohe Folgekosten und drohten mit einer Blockade im Bundestag, am Ende erhielt das Paket dort aber eine Mehrheit – nun also auch im Bundesrat.

AFP/ dpa (mpö)

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