Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ gekippt. Das Gericht in Leipzig gab mehreren Klagen einzelner Mitglieder und regionaler Chapter der Neonazi-Gruppierung statt.

„Hammerskins Deutschland“ wurde im September 2023 als rechtsextremistische Gruppe mitsamt den regionalen sogenannten Chaptern und der Teilorganisation „Crew 38“ verboten. Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass die Gruppe sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung richte.

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