Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung der Wahl ab
- Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung der Bundestagswahl ab.
- Wagenknecht will nun vors Bundesverfassungsgericht ziehen.
- BSW war bei der Wahl im Februar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.
BSW-Wahlplakat vor der Wahl am 20. Februar 2025Bildrechte: IMAGO/Nico HerbertzDer Bundestag hat die Forderungen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl mit großer Mehrheit abgelehnt.
Vier der fünf Fraktionen folgten damit der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses. Nur die AfD unterstützte die Forderung der Wagenknecht-Partei. Sie argumentierte, nur eine Nachzählung der Stimmen würde jeden Zweifel an der Legitimität der Wahl ausräumen. Dagegen erklärten Union und SPD, es habe keine relevanten Zählfehler gegeben.
Wagenknecht will vors Bundesverfassungsgericht ziehen
Der Wahlprüfungsausschuss hatte seine Entscheidung bereits vor zwei Wochen bekannt gegeben, eine Abstimmung des Plenums darüber stand aber noch aus. Partei-Gründerin Sahra Wagenknecht will gegen die Entscheidung nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
BSW scheiterte knapp an Fünf-Prozent-Hürde
Das BSW hatte bei der Bundestagswahl im Februar den Einzug ins Parlament äußerst knapp verpasst. Mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen scheiterte das Bündnis an der Fünf-Prozent-Hürde, es fehlten lediglich 9.529 Stimmen. Schon direkt nach der Bundestagswahl machte das BSW Auszählungsfehler für das knappe Ergebnis verantwortlich und forderte eine Neuauszählung.
dpa, AFP (amue)
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