Die Bundesregierung hat die umstrittene Reform des Bürgergelds auf den Weg gebracht. Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht eine Umgestaltung zu einer „Neuen Grundsicherung“ vor. Die Geldleistung soll künftig „Grundsicherungsgeld“ heißen.

Die Reform zielt darauf ab, den Druck auf Leistungsbezieher zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen. Dazu werden die Sanktionen bei Pflichtverletzungen und Terminversäumnissen deutlich verschärft. Zudem wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor Weiterbildung festgeschrieben.

Nennenswerte Einsparungen sind mit den Gesetzesänderungen nicht verbunden. Diese entstünden nicht durch Sanktionen, sondern durch Integration in den Arbeitsmarkt und eine Reduzierung der Zahl der Leistungsberechtigten, hieß es im Arbeitsministerium. Die Union hatte Erwartungen geschürt, es seien Einsparungen in Milliardenhöhe möglich.

Das Gesetz soll nach der Zustimmung des Bundestages im kommenden Jahr zum 1. Juli in Kraft treten. Dies gilt jedoch als fraglich. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf eine längere Vorlaufzeit für die technische Umsetzung hingewiesen.

Rund 5,2 Millionen im Bürgergeld

Im November 2025 erhielten gut 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld, davon knapp 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren. Für die monatliche Geldleistung von derzeit bis zu 563 Euro, Miet- und Heizkosten sowie Fördermaßnahmen und Verwaltung wendet der Bund über 50 Milliarden Euro auf.

Kern der Reform sind deutlich verschärfte Sanktionen. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, durch die er seine Hilfebedürftigkeit beenden könnte, kann für bis zu zwei Monate die komplette Geldleistung verlieren. Bei anderen Pflichtverletzungen droht eine sofortige Kürzung von 30 Prozent für drei Monate. Werden Termine beim Jobcenter mehrfach versäumt, kann der Leistungsanspruch einschließlich der Mietzahlungen komplett entfallen.

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