Die türkische Staatsanwaltschaft hat für den abgesetzten Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoglu am Dienstag eine Haftstrafe von mehr als 2000 Jahren gefordert. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, wird ihm die Führung eines riesigen Korruptionsnetzwerks vorgeworfen, das dem Staat einen Schaden in Milliardenhöhe zugefügt haben soll. Der Istanbuler Generalstaatsanwalt Akin Gürlek gab die Anklage auf einer Pressekonferenz bekannt.

Gürlek zufolge richtet sich die Anklage gegen Imamoglu und 401 weitere Verdächtige. Ihnen werden die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Bestechung, Betrug und die Manipulation von Ausschreibungen vorgeworfen. Das Netzwerk soll dem türkischen Staat über einen Zeitraum von zehn Jahren einen Schaden von 160 Milliarden Lira (umgerechnet 3,61 Milliarden Euro) verursacht haben. Die mehr als 4000 Seiten umfassende Anklageschrift enthält demnach ein Organigramm, das Imamoglu als Gründer und Leiter der kriminellen Gruppe darstellt. Sie beruft sich auf Erkenntnisse der Finanzermittlungsbehörde Masak, Expertenanalysen sowie digitales und Videomaterial.

Imamoglu, der als wichtigster politischer Rivale von Präsident Recep Tayyip Erdogan gilt, sitzt bereits seit März wegen Korruptionsvorwürfen in Untersuchungshaft. Als Bürgermeister wurde er abgesetzt.

Das Vorgehen gegen den populären Politiker hatte die größten Proteste seit mehr als zehn Jahren in der Türkei ausgelöst. Imamoglu selbst bestreitet die Vorwürfe. Kritiker sehen das Vorgehen als gezielten Versuch der Regierung, die stärkste Oppositionspartei im Land auszuschalten.

Die Partei CHP war 2024 überraschend als landesweit stärkste Kraft aus den Kommunalwahlen hervorgegangen – was viele als mögliche Vorstufe zu einer Ablösung der AKP-Regierung von Präsident Erdogan deuteten.

Seither steht die säkular ausgerichtete CHP unter Druck. Bisher wurden Hunderte ihrer Mitglieder festgenommen und 17 ihrer Bürgermeister verhaftet. Die Regierung weist Kritik an dem Vorgehen zurück und nennt die Justiz im Land unabhängig. Internationale Organisationen und auch die EU-Kommission stellen dies allerdings infrage.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke