China hat sich nach der Verurteilung des ehemaligen Mitarbeiters des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., gegen den Vorwurf der Spionage gewehrt. Das Außenministerium in Peking teilte auf Nachfrage mit, der Behörde seien zwar die Umstände des Verfahrens nicht bekannt, doch China lehne es entschieden ab, die sogenannte Spionagebedrohung durch China „aufzubauschen“.

Die Volksrepublik fordere die „betroffenen Seiten“ auf, die Verbreitung von Gerüchten und das Anschwärzen Chinas zu unterlassen, hieß es weiter. Peking verlange zudem, mit antichinesischer, politischer Beeinflussung aufzuhören, erklärte die Behörde.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Deutschen Jian G. wegen langjähriger Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in besonders schwerem Fall als erwiesen an. Als Mitarbeiter in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament soll G. von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und auch vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke