D er ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., ist wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in besonders schwerem Fall als erwiesen an.

Als Mitarbeiter in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament soll G. von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht.

In seinem letzten Wort hatte G. die Vorwürfe zurückgewiesen. „Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig“, sagte er beim vorletzten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche. Sein Anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Der Generalbundesanwalt hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert.

Mitangeklagt war auch G.s mutmaßliche Komplizin Yaqi X. Der Chinesin wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren geliefert haben. Sie hatte im Prozess die Weitergabe von Informationen eingeräumt, aber bestritten, von der Agententätigkeit gewusst zu haben. Das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Krah: „Begrüße den Prozess“

Zum Urteil gegen seinen früheren Mitarbeiter sagte Maximilian Krah „Table.Briefings“: „Mir geht es vor allem darum, Klarheit zu gewinnen über die Machenschaften, deren Opfer ich geworden bin. „Diesem Ziel bin ich heute nähergekommen. Insofern begrüße ich den Prozess.“

Der AfD-Bundestagsabgeordnete sagte, er sei über das Urteil nicht überrascht. „Ich werde nun die Begründung studieren. Absehbar wird auch der Bundesgerichtshof noch einmal den Fall prüfen. Ich habe bereits unmittelbar nach der Festnahme die nötigen Konsequenzen gezogen und die Sicherheit in meinem Büro deutlich erhöht.“

Separates Verfahren gegen Krah

Gegen Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der Bundestagsabgeordnete hatte als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit und der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben.

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