Cannabis-Legalisierung zeigt nur geringe Effekte auf Schwarzmarkt und Konsum
- Laut einem Bericht, der die Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland untersucht, zeigt sich bisher nur eine geringe Wirkung auf den Schwarzmarkt.
- Der Cannabiskonsum hat sich kaum verändert, der Jugendkonsum geht leicht zurück.
- Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt fordert eine grundsätzliche Überprüfung des Cannabis-Gesetzes.
Eineinhalb Jahre nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland zeigen erste Auswertungen nur begrenzte Auswirkungen auf Konsum und Schwarzmarkt. Das geht aus einem am Montag in Berlin vorgestellten Bericht von Forschern der Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf und Düsseldorf sowie des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen hervor. Die Untersuchung wurde vom Bundesgesundheitsministerium gefördert.
Dem Bericht zufolge tragen die aktuell erlaubten Anbauvereinigungen bisher nur marginal zur Verdrängung des Schwarzmarktes bei. "Für die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verdrängung des Schwarzmarktes leisten sie bislang keinen relevanten Beitrag", heißt es in der Auswertung.
Die Produktion in Anbauvereinigungen habe weniger als 0,1 Prozent des Gesamtbedarfs ausgemacht, heißt es in dem Zwischenbericht. Zwölf bis 14 Prozent seien durch medizinisches Cannabis gedeckt worden. Die Marktanteile des privaten Eigenanbaus und des Schwarzmarkts konnten noch nicht quantifiziert werden. Eine zentrale Rolle bei den Bezugsquellen nähmen weiter illegale Weitergaben im sozialen Umfeld ein.
Konsum bleibt nahezu unverändert
Auch der Konsum von Cannabis habe sich bislang kaum verändert: Schätzungsweise 5,3 Millionen Menschen konsumierten 2024 Cannabis, ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr sei nicht festzustellen. Lediglich wenige Personen kauften die Droge direkt bei einem Dealer, die Mehrheit beziehe Cannabis über Bekannte oder Freunde.
Bei Jugendlichen setze sich der leichte Rückgang des Konsums fort, berichtete der Düsseldorfer Suchtforscher Daniel Kotz. Allerdings zeige ein kleiner Teil der jugendlichen Konsumenten ein riskantes Konsumverhalten. Belastbare Aussagen über die Folgen der Teillegalisierung auf die Jugend seien derzeit noch nicht möglich.
Rückgang von Straftaten
Die Zahl der in der Kriminalstatistik erfassten Cannabisdelikte sei von 215.000 auf etwas über 100.000 Fälle gesunken, vor allem bei konsumnahen Straftaten. Kriminologe Jörg Kinzig wertet dies als die "quantitativ bedeutsamste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik".
Das Forschungsteam sieht aktuell keinen dringenden Handlungsbedarf zur Änderung des Gesetzes, regt aber an, die Rahmenbedingungen für Anbauvereinigungen zu vereinfachen, um den Schwarzmarkt stärker zu verdrängen. Die Evaluation des Konsumcannabisgesetzes soll bis 2028 in mehreren Stufen fortgeführt werden, unter anderem mit Blick auf organisierte Kriminalität und weitere gesellschaftliche Auswirkungen.
Thüringens Ministerpräsident fordert Abschaffung des Gesetzes
Trotz dieser ersten wissenschaftlichen Ergebnisse äußerte Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt deutliche Kritik am Gesetz. Der CDU-Politiker betonte, dass er die Ergebnisse der Überprüfung nicht benötige, um seine Position zu begründen. Das Cannabis-Gesetz "funktioniert nicht" und sei "von hinten bis vorne der absolut falsche Weg" für Deutschland, zitierten ihn die Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Voigt plädiert demnach dafür, die Teillegalisierung nicht im Kleinen anzupassen, sondern grundsätzlich zu hinterfragen, ob das Gesetz für Deutschland sinnvoll sei.
Regeln der Teillegalisierung
Die noch von der Ampel-Koalition umgesetzte Legalisierung lässt seit 1. April 2024 Kiffen und Anbau für Volljährige mit vielen Beschränkungen zu. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen. Aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis, unterwegs dabei haben 25 Gramm. Vorgeschrieben sind Abstände etwa zu Spielplätzen und Schulen, Konsum vor Minderjährigen ist verboten. Zulässig sind auch nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern. Für Jugendliche unter 18 ist Cannabis weiterhin verboten.
KNA/epd/dpa (jst)
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