Drohnen dürfen bislang nur im Notfall abgeschossen werden
- Bei der Drohnenabwehr gibt es in Deutschland komplizierte Zuständigkeiten.
- Absprachen und Untersuchungen dauern so lange, dass die Drohnen meist längst wieder verschwunden sind, bevor die Abwehr in Gang kommt.
- Die Bundesregierung plant Änderungen.
Das vorweg: Als Privatperson kann man nur im alleräußersten Notfall selbst aktiv werden, um eine Drohne vom Himmel zu holen. Nämlich dann, wenn man eine konkrete Gefahr von sich oder anderen abwenden muss, man also in Notwehr handelt. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Abwehr von Gefahren in Deutschland bei den zivilen Sicherheitsbehörden.
Und da gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten, erklärt Vanessa Jackson, Expertin für Cyberthemen und Drohnenabwehr der Universität der Bundeswehr: "Das bestimmt sich in Deutschland eigentlich nach dem Ort, wo die Drohne gerade drüber fliegt. Das heißt wenn sie über eine Stadt fliegt, über eine Menschenmenge, dann ist es normalerweise erst mal die Landespolizei. Wenn es über Liegenschaften wie Flughäfen passiert, dann ist es die Bundespolizei."
Einfach abschießen dürfen die Beamten die Drohnen aber auch nicht. Die Polizei setzt meistens auf technische Abwehrmethoden, wie spezielle Netze oder sogenannte "Jammer". Die stören die Funkverbindung zwischen Pilot und Drohne. Schusswaffen dürfen nur eingesetzt werden, wenn unmittelbare und schwerste Gefahr etwa für Menschenleben droht.
Eingeschränkte Möglichkeiten, komplizierte Zuständigkeiten
Grundsätzlich gilt: Das Vorgehen der Polizei muss verhältnismäßig sein. Und das schränke deren Möglichkeiten erheblich ein, so Drohnenexpertin Jackson: "Wenn eine Drohne über ein Gebiet fliegt, das bewohnt ist, wenn ich irgendwie mit der interagiere, eben durch dieses "Jamming" oder sie vielleicht auch abschießen möchte durch wirklich physische Kraft, dann könnte die runterfallen. Ich weiß nicht, wie sie sich verhält, ich weiß nicht, ob sie vielleicht Sprengstoff geladen hat und ob die dann vielleicht sogar im schlimmsten Fall zu Explosionen führt und dann Menschenleben gefährdet oder großen Schaden anrichtet."
In den meisten Fällen dürfte das aber wohl nur ein hypothetisches Szenario bleiben. So eine Drohne müsse gemeldet und detektiert, Zuständigkeiten geklärt und das Gefahrenpotenzial gecheckt werden, erklärt Jackson: "Da geht sehr, sehr viel Zeit ins Land, was natürlich die Drohnenabwehr in dem Sinne erschwert bis gar unmöglich macht, in manchen Fällen sogar." Denn so eine Drohne ist auch schnell wieder verschwunden.
Dobrindt arbeitet an Gesetzesänderungen
Im Bundesinnenministerium ist man nicht zufrieden mit der Situation. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Drohnenabwehr bei der nächsten Innenministerkonferenz prominent auf die Tagesordnung setzen. Auf Anfrage von MDR AKTUELL verweist sein Ministerium zwar darauf, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, die Drohnenerkennung zu stärken. In dem schriftlichen Statement heißt es aber weiter: "Die Vorfälle der letzten Wochen zeigen aber deutlich, dass Bund und Länder, aber auch die Betreiber insbesondere kritischer Infrastrukturen noch besser zusammenarbeiten müssen, um mit der dynamischen Bedrohungslage Schritt halten zu können."
Möglicherweise kommen dann auch wieder die Pläne der Vorgängerregierung auf den Tisch, die der Bundeswehr mehr Befugnisse einräumen sollten. Eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes hätte der Bundeswehr erlaubt, im Rahmen der Amtshilfe Waffengewalt gegen Drohnen anzuwenden. Das ist bislang ausgeschlossen. Über ihren eigenen Liegenschaften hat die Bundeswehr eine Reihe von Möglichkeiten, die unbemannten Flugkörper vom Himmel zu holen. Im zivilen Raum darf sie lediglich unterstützend für die Polizeien aktiv werden.
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