Das Oberlandesgericht München hat die Linksextremistin Hanna S. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie an Attacken auf mutmaßliche Rechtsradikale in Budapest beteiligt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Damit blieb das Gericht deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft. Diese hatte zuvor auf neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes plädiert. Die Verteidigung hatte Freispruch und eine Entschädigung für die Zeit in Untersuchungshaft beantragt.

Hanna S. stand seit Februar dieses Jahres in München wegen Angriffen in Budapest vor Gericht. In der ungarischen Hauptstadt kamen zu dem Zeitpunkt zum sogenannten „Tag der Ehre“ Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken. Ein „Neonazi-Schaulaufen“ hatte der Verteidiger Yunus Ziyal das Event zum Beginn des Prozesses genannt. „Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten.“

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