Bundestag hebt Immunität von Maximilian Krah auf – Polizei startet Durchsuchungen
Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Politikers Maximilan Krah aufgehoben und gerichtliche angeordnete Durchsuchungen und Beschlagnahmungen genehmigt. Einem entsprechenden Antrag stimmte das Plenum zu. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) unterbrach für die kurzfristige Abstimmung eine Debatte über ein Pflegegesetz. Klöckner nannte den Namen des Betroffenen nicht, er geht aber aus dem Dokument des Bundestags zum Vorgang hervor.
Im Anschluss wurden Büroräume des Beschuldigten im Deutschen Bundestag in Berlin sowie Wohn- und Geschäftsräume in Dresden und – mit Unterstützung von Eurojust und der belgischen Justiz – in Brüssel durchsucht, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte. Die Durchsuchungen waren vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet worden.
Ermittlungen gegen Maximilian Krah in Dresden
Zuständig für das Verfahren, um das es dabei geht, ist nach Informationen der Nachrichtenagentur DPA und des "Spiegel" die Staatsanwaltschaft Dresden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte im Mai ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah eröffnet. Sie wolle deshalb die Immunität des heutigen Bundestagsabgeordneten aufheben lassen, teilte die Behörde damals mit.

Prozess So wehrt sich Krahs Ex-Mitarbeiter gegen die Spionage-Vorwürfe
Die Tatvorwürfe beziehen sich den Angaben zufolge auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter. Die Behörde will nun ermitteln, ob "genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist." Krah hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, ist derzeit aber nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Langjähriger Mitarbeiter Krahs wegen Spionagevorwürfen vor Gericht
Derzeit steht ein ehemaliger und langjähriger Mitarbeiter Krahs wegen des Vorwurfs der Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst in Dresden vor Gericht. Dem Angeklagten wirft der Generalbundesanwalt vor, als Assistent in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht zu haben.
Krah hatte in der Vorwoche als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit oder der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischen Partei gewusst zu haben. Bei einer Frage zu möglichen Zahlungen des Angeklagten an ihn machte Krah Gebrauch von seinem diesbezüglichen Zeugnisverweigerungsrecht.
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