• Landrat Schäfer aus Greiz fordert, dass die bestehende Arbeitspflicht für Asylbewerber auf Ukrainer und deutsche Bürgergeldempfänger ausgeweitet wird.
  • Eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger ist laut Verfassungsrechtler Boehme-Neßler verfassungswidrig und nur durch eine Grundgesetzänderung möglich.
  • Ein-Euro-Jobs gelten laut Arbeitsökonom Schäfer als problematisch, da sie reguläre Beschäftigung erschweren und bestehende Jobs verdrängen könnten.

Der Landkreis Greiz hatte im vergangenen Jahr Asylbewerber zur Arbeit verpflichtet. Dafür wurde eine Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz genutzt. Ukrainer fallen nicht in diese Regelung. Sie können Bürgergeld beziehen.

Arbeitspflicht für Ukrainer

Landrat Ulli Schäfer möchte deshalb die Arbeitspflicht ausweiten, denn auch Menschen aus der Ukraine hätten Sprachdefizite, kennten die Kultur nicht und wüssten nicht wie der Arbeitsalltag funktioniere. Deshalb würde Schäfer sie gerne bei der Arbeitspflicht einschließen. Und: "Die dritte Säule wären Deutsche. Es gibt keinen Grund, warum Deutsche auch zu Hause sitzen sollen. Sondern wir würden gerne alle entsprechend verpflichten", sagt Schäfer.

Schäfer betont, dass das zusätzliche Arbeiten wären – also zum Beispiel die Grünflächen im Park pflegen, Zäune streichen oder Essen in der Kita ausgeben. "Wir wollen niemanden ausbeuten. Und wir wollen auch nicht Menschen, die krank oder behindert sind oder Kleinstkinder in der Betreuung haben, verpflichten."

Stattdessen gehe es darum, Menschen Struktur im Arbeitsalltag zu geben: "Es ist schon schwierig, früh um 7 oder 8 aufzustehen um einer Tätigkeit nachzugehen. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern mit Integration", erklärt Schäfer.

Verfassungsrechtliche Hürden für eine Arbeitspflicht

Den gleichen Vorschlag hatte es schon in Schwerin gegeben. Der Stadtrat stimmte im vergangenen Jahr auch dafür. Einfach beschließen kann man eine solche Arbeitspflicht aber nicht, betont Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler. Sie verstoße gegen das Grundgesetz: "Eine allgemeine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger wäre nicht denkbar. Das Grundgesetz verbietet eine allgemeine Arbeitspflicht und das gleiche gilt auch für die europäische Menschenrechtskonvention", erklärt Boehme-Neßler.

Das Bürgergeld sei die Leistung des Sozialstaats zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums: "Das sagt das Bundesverfassungsgericht auch ganz klar. Damit sind keine grundsätzlichen Arbeitspflichten vereinbar", so Boehme-Neßler weiter.

Man müsse also erst das Grundgesetz ändern, erklärt Boehme-Neßler. Ein für ihn unrealistisches Szenario wegen der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit.

Probleme und Risiken von Ein-Euro-Jobs

Möglich seien sogenannte Ein-Euro-Jobs. Auch diese machten aber nicht immer Sinn, meint Holger Schäfer, Arbeitsmarktökonom am Institut der deutschen Wirtschaft. Denn es gebe einen sogenannten "Lock-in-Effekt": Die Menschen machen Ein-Euro-Jobs und bemühen sich aber nicht mehr um andere Jobs und werden gewissermaßen eingesperrt in diesen Tätigkeiten. Das führt dazu, dass die durch die Ein-Euro-Jobs Geförderten oftmals hinterher sogar schlechtere Chancen hatten, eine reguläre Beschäftigung zu erlangen."

Diesen negativen Effekt wolle man nicht, sagt Schäfer: "Bei den Menschen, die arbeiten können und wollen, sind solche gemeinnützigen Tätigkeiten in der Regel kein gutes Instrument".

Und Schäfer gibt zu bedenken: Arbeiten wie zum Beispiel Parkpflege könnten auch private Unternehmen übernehmen. Deren reguläre Jobs dürften also nicht verdrängt werden.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke