Union und SPD planen, die Ordnungsgelder für störende Abgeordnete im Bundestag zu verdoppeln. Nach Informationen aus Koalitionskreisen sollen die Sanktionen künftig bei 2.000 Euro beginnen und im Wiederholungsfall auf 4.000 Euro steigen. Die Reform der Geschäftsordnung sieht außerdem neue Regeln für die Abwahl von Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie von Ausschussvorsitzenden vor. Es müsse "ein respektvoller und der Würde des Hauses entsprechender Umgang sichergestellt werden", hieß es.

Mehr Beteiligungsmöglichkeiten bei Aktuellen Stunden

Zudem sollen bei sogenannten Aktuellen Stunden künftig Zwischenfragen und Kurzinterventionen möglich sein, um die "Plenardebatten lebendiger zu gestalten". Weitere Änderungen passen die Geschäftsordnung an etablierte parlamentarische Praxis an und schließen bisherige Regelungslücken.

Die Koalition begründete die Reform damit, dass der Bundestag gestärkt und das Plenum als zentraler Ort der politischen Auseinandersetzung aufgewertet werden soll. Der Antrag soll in der kommenden Sitzungswoche in erster Lesung behandelt und noch im Herbst verabschiedet werden. Damit setzen Union und SPD ein Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag um.

afp(mbe)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke