Streit um Visa – Gericht hält Sicherheitscheck für afghanische Familie geboten
Eine afghanische Familie hat trotz einer Zusage für die Aufnahme in Deutschland durch das Bundesamt für Migration noch kein Recht auf ein Visum, wenn die erforderliche Sicherheitsüberprüfung noch fehlt. Das entschied das Berliner Oberverwaltungsgericht. Damit änderte es eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Die vierköpfige Familie hält sich derzeit in Pakistan auf und hat eine Aufnahmezusage wegen besonderer Gefährdung auf Grundlage der Aufnahmeanordnung zu Afghanistan. Bei der Deutschen Botschaft in Pakistan beantragte die Familie Visa, die ihr vom Auswärtigen Amt verweigert wurden – unter anderem mit Hinweis auf Sicherheitsbedenken. Die Sicherheitsüberprüfung sei nicht abgeschlossen.
Das Berliner Verwaltungsgericht gab in erster Instanz der Familie recht und verpflichtete das Auswärtige Amt, die Visa zu erteilen.
Das Oberverwaltungsgericht entschied nun, die Erteilung von Visa setze auch bei einer Aufnahmezusage grundsätzlich eine persönliche Vorsprache der Antragsteller in der Botschaft voraus. Nur in diesem Rahmen sei es möglich, neben der Prüfung der Identität vor der Einreise auch zu klären, ob Sicherheitsbedenken bestünden. Eine solche persönliche Vorsprache sei hier bislang nicht erfolgt. Daher sei die erforderliche Sicherheitsprüfung noch nicht abgeschlossen. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.
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