Inhalt des Artikels:

  • 1.000 Euro für "Mörder und Vergewaltiger"?
  • Was ist der Unterschied zwischen "Handgeld" und "Existenzsicherungsmitteln"?
  • Wie viel zahlen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an abgeschobene Flüchtlinge?
  • Wie wird die Rückkehrhilfe berechnet?
  • Wie viele Abschiebungen gab es zuletzt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen?
  • Was passiert bei Wiedereinreise von Abgeschobenen?

Am 18. Juli 2025 hat es erstmals seit mehr als einem Jahr wieder einen Abschiebeflug von Deutschland nach Afghanistan gegeben. An Bord der Maschine von Leipzig nach Kabul waren 81 abgelehnte Asylbewerber, darunter einige aus Mitteldeutschland. Dem Bundesinnenministerium zufolge handelte es sich um "schwere und schwerste Straftäter".

1.000 Euro für "Mörder und Vergewaltiger"?

Nach Informationen des Magazins "Focus" erhielten auch diese Kriminellen Geldleistungen als Rückkehrhilfe. Laut "Bild" variierten die Beträge deutlich. Afghanen, die aus der Zuständigkeit bayerischer Behörden entlassen wurden, bekamen demnach maximal 100 Euro – vier Straftäter aus Thüringen hingegen jeweils 1.000 Euro.

Doch warum wird das Geld gezahlt? Das Thüringer Innenministerium erläuterte dazu, dass mit Zahlungen an Abgeschobene für eine Übergangszeit sichergestellt werde, dass sie nach der Rückkehr ins Heimatland Grundbedürfnisse finanzieren können. Es bestehe sonst die Gefahr, dass die Abschiebung rechtlich unzulässig sei. Geld werde nur Bedürftigen ohne oder mit minimalen Eigenmitteln gewährt. Dann könne die Summe auf bis zu 1.000 Euro aufgestockt werden.

Das gilt grundsätzlich auch für Straftäter. Dabei orientiert sich die Rückkehrhilfe an den vom Bundesinnenministerium empfohlenen 1.000 Euro pro Person oder maximal 4.000 Euro pro Familie, die eigentlich als Anreiz zur freiwilligen Ausreise gedacht sind. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2022, wonach eine Abschiebung nur zulässig ist, wenn die betroffene Person im Herkunftsland elementarste Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum befriedigen kann. Das Handgeld soll eine Verelendung für einen gewissen Zeitraum verhindern, um gerichtliche Abschiebeverbote gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen "Handgeld" und "Existenzsicherungsmitteln"?

Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt teilte MDR AKTUELL auf Anfrage mit, dass sich die Höhe von Reisebeihilfen (Handgeld) zum einen nach der Verfahrensart richte – also eine Rückkehr ins Heimatland, eine Dublin-Überstellung oder Überstellung in andere EU-Staaten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Reisebeihilfe besteht demnach nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Höhe der Handgelder variiere zwischen den Bundesländern, da es eine freiwillige Leistung sei und unterschiedliche geregelt werde. Die Höhe liegt bei 25 bis 50 Euro.

Daneben gibt es demnach noch "Existenzsicherungsmittel, die individuell geleistet werden, um eine Abschiebung rechtmäßig vollziehen zu können". Das sind bis zu 1.000 Euro oder mehr, um eine Mindestversorgung für eine gewisse Zeit zu ermöglichen. Dazu gehört auch Geld für eine Fahrkarte, um etwa vom Flughafen oder Bahnhof in den Heimatort weiterreisen zu können oder Geld zur medizinischen Versorgung für Kranke oder Behinderte. Nach Ministeriumsangaben werden Reisebeihilfen und Existenzmittel nur geleistet, wenn der Rückzuführende mittellos ist. Die Kosten trage das Land.

Allerdings werden die Begrifflichkeiten und Leistungen bei Abschiebungen von den Behörden der Länder nicht gleich scharf getrennt und nach Angaben aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht statistisch erfasst.

Wie viel zahlen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an abgeschobene Flüchtlinge?

Ein Handgelderlass in Sachsen sieht bei Abschiebungen für Erwachsene 50 Euro vor und für Kinder bis 12 Jahre 25 Euro, sofern ein Bedarf vorliegt. Das Sächsische Innenministerium teilte MDR AKTUELL mit: "Jedes Bundesland ist selbst für seine Abschiebungen verantwortlich." Rückkehrhilfen variierten je nach persönlicher Situation und Herkunftsland stark.

Das Innenministerium in Dresden erklärte weiter, daneben reichten Organisationen im Auftrag der EU und von Frontex in bestimmten Zielländern Rückkehrhilfen aus, um Härtefälle abzufedern. Die Höhe werde je nach Einzelfall von Gerichten, von der Bundespolizei, Frontex oder auch dem Herkunftsland vorgegeben. Die Kosten tragen demnach Sachsen oder die EU. Dazu kämen freiwillige Absprachen von Bund und EU mit Herkunftsstaaten.

Dem Ministerium für Inneres in Sachsen-Anhalt zufolge beträgt bei Alleinreisenden das Handgeld grundsätzlich 50 Euro und bei sogenannten Dublin-Fällen 30 Euro. Dazu kommen noch die individuellen Existenzsicherungsmittel, wenn dem Rückzuführenden Verelendung im Zielland droht.

Laut dem Ministerium für Justiz und Migration in Thüringen "erhalten Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren 50 Euro pro Person und Kinder bis 12 Jahre 25 Euro. Der Höchstbetrag für Familien beträgt 150 Euro". Die Ausländerbehörden entschieden darüber eigenständig. Dazu "gibt es in einigen Fällen die Forderung seitens der Bundespolizei oder durch Frontex, den abzuschiebenden Personen eine existenzsichernde Summe mitzugeben. Sofern die abzuschiebenden Personen aus Thüringen kommen, werden die Kosten aus dem Thüringer Landeshaushalt gezahlt."

Wie wird die Rückkehrhilfe berechnet?

Die konkreten Summen hängen also von mehreren Faktoren ab: Basis ist zunächst eine Vermögensprüfung. Hat die abzuschiebende Person ausreichend Mittel, gibt es keine Hilfe. Weitere Bemessungsgrundlagen sind Durchschnittseinkommen und Lebenshaltungskosten im Zielland sowie individuelle Bedürfnisse der Abgeschobenen wie Krankheit oder eine Behinderung. Das wird von den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt. Medienberichten zufolge gibt es auch Einzelfälle, in denen Landkreise zusätzlich Geld zahlen.

Nach Tagesschau-Informationen orientiert sich die Starthilfe von 1.000 Euro an Vorgaben des sogenannten REAG/GARP-Programms des Bundesinnenministeriums (BMI), um ausreisepflichtige Asylbewerber zur freiwilligen Rückkehr in ihre Heimat oder in ein Drittland zu motivieren. Neben Geld für das Flug- oder Busticket wird demnach auch eine einmalige Förderung von 1.000 Euro pro Person empfohlen, für Minderjährige 500 Euro. Im Jahr 2023 wurden laut BMI als Rückkehrhilfe insgesamt 21,5 Millionen Euro gezahlt.

Im Fall der Abschiebung von Afghanen entsprechen 1.000 Euro laut Auswärtigen Amt dem Einkommen eines ausgebildeten Arbeiters in Afghanistan binnen fünf Monaten bei einem Durchschnittslohn von 200 Euro.

Wie viele Abschiebungen gab es zuletzt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen?

Das Sächsische Innenministerium teilte MDR AKTUELL mit, dass zum 30. Juni 2025 landesweit 12.390 Ausreisepflichtige erfasst und Rückführungsverfahren eröffnet worden seien. Jedoch könne "nur ein geringer Teil tatsächlich abgeschoben werden, da es hierfür Hinderungsgründe gab, wie die Situation im Herkunftsland, fehlende Kooperation oder Papiere oder familiäre Gründe. Jährlich werden demnach bis zu 2.000 Abschiebungen konkret vorbereitet und Zugriffsversuche unternommen.

Wie viele Menschen wohin abgeschoben wurden

2024 sind in Sachsen laut Innenministerium insgesamt 936 Personen abgeschoben worden, im ersten Halbjahr 2025 bislang 506. Hauptzielländer waren im vergangenen Jahr Georgien, Tunesien und Nordmazedonien und in diesem Jahr Georgien, Tunesien, Kroatien und die Türkei.

In Sachsen-Anhalt wurden laut Innenministerium im Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025 640 Personen abgeschoben, davon 489 Männer und 151 Frauen. Hauptzielländer waren Georgien, Kosovo, Spanien, Frankreich und die Türkei.

Thüringen hat 2024 insgesamt 306 Personen ins Herkunftsland abgeschoben (137 Männer, 53 Frauen und 116 Kinder). Im Zeitraum Januar bis Juni 2025 waren es 145 Personen (65 Männer, 27 Frauen und 53 Kinder). Hauptzielländer waren 2024 Georgien, Mazedonien, Serbien, Albanien und die Türkei und in diesem Jahr Mazedonien, Georgien, Türkei, Kosovo und Serbien.

Was passiert bei Wiedereinreise von Abgeschobenen?

Nach einer zwangsweisen Abschiebung wird in der Regel eine befristete Einreisesperre von fünf Jahren verhängt. Es gibt Fälle, in denen Abgeschobene dennoch erneut nach Deutschland einreisen. Wird das bekannt, erfolgt zumeist zügig eine erneute Abschiebung. Dazu liegen jedoch nur eingeschränkt Zahlen vor.

Laut Innenministerium in Sachsen-Anhalt wurden im Zeitraum Juli 2024 bis Juli 2025 landesweit 126 Wiedereinreisen von bereits abgeschobenen Personen registriert. Wie dann verfahren werde, richte sich nach dem Einzelfall. Es gebe auch Fälle, in denen Personen legal wieder einreisen. Auch könnten Personen vom Dublin-Verfahren ins nationale Verfahren übergehen oder andere neue Bedingungen gelten. Auch gebe es Fällen, in denen erneut Asyl beantragt werde und durch die Glaubhaftmachung von Fluchtgründen doch ein Bleiberecht erfolgt. Für Asylverfahren sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.

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