Die Bundesrepublik Deutschland verletzt nicht das Völkerrecht, wenn sie Drohneneinsätze der USA, die über den rheinland-pfälzischen Stützpunkt Ramstein mit gesteuert werden, nicht schärfer kontrolliert oder unterbindet, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde von zwei im Jemen lebenden Staatsbürgern ab. Sie hatten erreichen wollen, dass Deutschland gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt. (Az. 2 BvR 508/21)

Im Hintergrund des Rechtsstreits steht auch die Frage, ob im Ausland lebende Ausländer vor deutschen Gerichten auf die Einhaltung des Grundgesetzes klagen können. Und ob Deutschland eine weltweite Verantwortung für die Einhaltung des Grundgesetzes hat.

Grundgesetz verpflichtet Deutschland nicht zur Kontrolle

Umstritten ist zudem, ob Deutschland überhaupt eine Mitverantwortung für die Drohneneinsätze hat, nur weil dem US-Militär die Basis Ramstein zur Verfügung gestellt wird.

In der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts im Dezember hatte die Bundesregierung betont, Deutschland und seine militärischen Partner achteten das Völkerrecht. Zugleich sei die Stationierung von US-Militär in Deutschland und Europa für eine glaubwürdige Verteidigung und Abschreckung unverzichtbar. Zudem verpflichte das Grundgesetz Deutschland nicht dazu, die Einsätze von militärischen Partnern weltweit zu kontrollieren.

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