Auf Bundesebene gilt in der Frage der Verfassungstreue von Beamten die Einzelfallentscheidung. Das erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Freitag, nachdem Rheinland-Pfalz angekündigt hatte, AfD-Mitglieder nicht mehr im öffentlichen Dienst einzustellen. Verfassungstreue sei Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst, so die Begründung.

Wie die Sprecherin des Bundesinnenministerium weiter ausführte, gelte für Bundesbeamte nicht nur das Beamtengesetz mit seinen Grundpflichten, sondern auch die Mäßigung und Zurückhaltung bei politischen Tätigkeiten. Im Zweifel würde dies im Rahmen eines Disziplinarverfahrens geprüft. Eine Parteizugehörigkeit sei aber allein nicht ausreichend für eine Verletzung der Dienstpflicht.

Das Land Rheinland-Pfalz hatte am Donnerstag erklärt, künftig keine AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst einzustellen. Künftig sei bei der Einstellung eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend. Bewerber müssten erklären, dass sie in den vergangenen fünf Jahren keiner extremistischen Organisation angehörten. Auf der entsprechenden Liste soll auch die AfD geführt werden. Wird die Erklärung verweigert und bestehen Zweifel an der Verfassungstreue, kann demnach keine Beschäftigung im öffentlichen Dienst erfolgen.

Die neue Vorschrift müsse nun noch im Ministerialblatt veröffentlicht werden. Voraussichtlich in den nächsten Wochen werde sie in Kraft treten.

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