Der Bundesrat hat das milliardenschwere Steuerpaket zur Entlastung von Unternehmen gebilligt. Vorgesehen ist in mehreren Stufen eine deutliche steuerliche Entlastung, um Anreize für mehr Investitionen zu geben. So sollen Abschreibungsmöglichkeiten für die Jahre 2025 bis 2027 deutlich ausgeweitet und danach die Körperschaftsteuer schrittweise gesenkt werden. 

Vorgesehen ist die ab 2028 beginnende Absenkung der Körperschaftsteuer um je einen Prozentpunkt für fünf Jahre. Zudem gibt es einen "Investitionsbooster" für Elektromobilität, bei dem nicht nur die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht wird, sondern auch eine 75-prozentige Abschreibemöglichkeit im ersten Jahr der Anschaffung vorgesehen ist. Auch die Forschungsförderung wird erhöht. Die Bundesregierung will mit den Maßnahmen der seit Jahren schwächelnden Wirtschaft einen Schub verleihen.

Bund kommt für Ausfälle der Länder auf

Die Länder hatten gegen das Gesetz mit Blick auf drohende Steuerausfälle ursprünglich massive Einwände erhoben. Vor rund zwei Wochen hatten sich Bund und Länder jedoch darauf verständigt, dass der Bund die Mindereinnahmen für Kommunen in den Jahren 2025 bis 2029 vollständig ausgleicht. Die Länder sollen zudem einen Ausgleich in Form zusätzlicher Mittel für Infrastruktur-Investitionen in Kitas und Hochschulen erhalten. Der Bund erhöht darüber hinaus seinen Anteil am Transformationsfonds für Krankenhäuser. Bei den Kommunen erfolgt die Kompensation über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer.

Nach Berechnungen des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) bis 2029 um 29 Milliarden Euro höher ausfallen als ohne die jetzt beschlossenen Maßnahmen. Das reale BIP fällt demnach um durchschnittlich 0,15 Prozent pro Jahr höher aus. Die Investitionen dürften bis 2029 um 16 Milliarden Euro höher ausfallen.

(RTR/ AFP/jeb)

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