Das Land Rheinland-Pfalz verschärft die Verpflichtung von Beamten zur Verfassungstreue. Bewerber müssten künftig bereits im Einstellungsverfahren erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben. Dazu gehöre auch die AfD, teilte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Donnerstag in Mainz mit.

Für die Beamten gelte künftig, dass schon die Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Partei oder Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen könne. Bei offensichtlichen Verstößen drohe die Entfernung aus dem Dienst. Entscheidend bleibe jedoch der jeweilige Einzelfall.

Das Innenministerium hat nach seinen Angaben die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamten grundlegend überarbeitet und das Landesdisziplinarrecht verschärft.

„Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land“, betonte Innenminister Ebling. Extremismus sei mit dem Status als Beamter unvereinbar.

Für Polizeibeamte gelten dem Innenministerium zufolge noch strengere Anforderungen. Neben der Pflicht zur Verfassungstreue seien sie zusätzlich verpflichtet, „das Ansehen der Polizei zu wahren und sich im Dienst wie auch privat aktiv für die öffentliche Sicherheit einzusetzen“. Vor der Einstellung erfolge zusätzlich eine umfassende Zuverlässigkeitsprüfung. Anders als der Bund und einige Länder bleibe Rheinland-Pfalz jedoch beim gerichtlichen Verfahren für schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen und führe keine Disziplinarverfügung durch die Verwaltung ein.

Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Innenminister hatte jüngst bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts gesagt, die AfD habe keinen gemäßigten Flügel mehr, die Radikalisierung nehme zu.

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