Wehrdienst soll bei Freiwilligenmangel verpflichtend werden
- Verteidigungsminsiter Boris Pistorius will verpflichtende Einberufung ermöglichen, wenn nicht genug Freiwillige zur Verfügung stehen.
- Der Wehrdienst soll zunächst jedoch auf Freiwilligkeit beruhen.
- Wehrdienstleistende sollen künftig besser bezahlt und als Soldaten auf Zeit geführt werden.
- Alle jungen Männer und Frauen sollen einen Fragebogen erhalten; Männer sind zur Beantwortung verpflichtet.
- Innerhalb der SPD gab es Vorbehalte gegen die Pläne von Pistorius.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat einem Medienbericht zufolge in seinem Gesetzentwurf zum neuen Wehrdienst konkrete Kriterien für eine verpflichtende Einberufung festgelegt. Wie der "Spiegel" am Montag berichtete, solle das Bundeskabinett mit Zustimmung des Bundestags die verpflichtende Heranziehung von Wehrpflichtigen beschließen können, wenn die sicherheitspolitische Lage es erfordere und nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stünden.
Einberufung auch ohne Spannungs- oder Verteidigungsfall möglich
Demnach sei eine Einberufung vorgesehen, sobald die Lage einen kurzfristigen Aufwuchs der Streitkräfte zwingend nötig mache, der auf freiwilliger Basis nicht zu erreichen sei. Laut "Spiegel" wäre die verpflichtende Einziehung damit nicht mehr an die Ausrufung eines Spannungs- oder Konfliktfalls gebunden.
Zunächst soll der Wehrdienst jedoch weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen. Der Entwurf enthalte aber bereits verpflichtende Elemente, wie etwa die verpflichtende Bereitschaftserklärung für Männer sowie die Wiedereinführung der Musterung, heißt es weiter. Ziel sei es, den Entwurf bis Ende August ins Bundeskabinett zu bringen, sodass der neue Wehrdienst nach der parlamentarischen Befassung im Jahr 2026 starten könne.
Mehr Geld für Wehrdienstleistende
Über eine bessere Besoldung und andere Anreize solle die Bundeswehr attraktiver werden, sagte der Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses und CDU-Abgeordnete Thomas Röwekamp dem ARD-Hauptstadtstudio. Fänden sich jedoch nicht genügend Freiwillige, könnte die Wehrpflicht per Beschluss des Bundestags wieder eingeführt werden. So verstehe er den Gesetzentwurf von Bundesverteidigungsminister Pistorius. "Für den Fall, dass wir schnell merken, dass die personellen Ziele der Bundeswehr nicht ohne verpflichtende Elemente erreichbar sind, werden wir auf die alte Wehrpflicht, das heißt auf den verpflichtenden Wehrdienst und den verpflichtenden Ersatzdienst, so wie wir ihn bis 2011 auch in Deutschland gekannt haben, wieder zurückgreifen."
Wie der "Spiegel" weiter berichtet, sollen alle Wehrdienstleistenden künftig als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verpflichtet werden – mit entsprechender Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Diese falle deutlich höher aus als die bisherigen Bezüge freiwillig Wehrdienstleistender. Laut Bericht sei von einer Erhöhung um rund 80 Prozent die Rede, womit der Nettoverdienst auf über 2.000 Euro steigen würde.
Fragebogen für alle, Musterung für geeignete Kandidaten
Konkret sehen die Pläne vor, dass zunächst alle jungen Männer und Frauen einen Fragebogen erhalten. Für Männer ist das Ausfüllen verpflichtend, für Frauen freiwillig. Abgefragt werden unter anderem die Bereitschaft und das Interesse am Dienst in der Bundeswehr. Geeignete Personen sollen anschließend zur Musterung eingeladen werden.
Hintergrund der Reform sind neue Vorgaben der NATO. Im Ernstfall müsste die Bundeswehr auf eine Gesamtstärke von gut 460.000 Soldatinnen und Soldaten kommen. Aktuell stehen jedoch lediglich gut 182.000 aktive Soldaten sowie rund 49.000 Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung. Pistorius strebt deshalb mindestens 60.000 zusätzliche aktive Soldaten an sowie insgesamt 200.000 Reservisten.
Kritik innerhalb der SPD
Innerhalb der SPD gab es zunächst Vorbehalte gegenüber dem Konzept. Auf dem SPD-Parteitag Ende Juni einigte sich Pistorius schließlich auf die Formulierung, dass durch eine gesteigerte Attraktivität des Wehrdienstes der notwendige Aufwuchs bei Bundeswehr und Reserve erreicht werden solle.
Zur Dauer des Grundwehrdienstes finde sich im Gesetzentwurf nur die Angabe, dieser sei "einheitlich festzusetzen". Dem Vernehmen nach soll er zunächst sechs Monate betragen.
afp(mbe)
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