„Gravierende Verstöße“ – Ex-Landrat soll Ruhegehalt aberkannt werden
Der ehemalige Landrat Jürgen Pföhler (CDU) hat während der tödlichen Flutkatastrophe an der Ahr „gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen“. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt der Ermittlungsbericht im Disziplinarverfahren gegen den CDU-Politiker, wie das Innenministerium in Mainz mitteilte.
„Die Unterlassungen und Verhaltensweisen vor, während und nach der Naturkatastrophe im Ahrtal werden hiernach als Verstoß gegen das Rechtmäßigkeitserfordernis, gegen die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht sowie die im Beamtenstatusgesetz normierte Einsatzpflicht gewertet“, hieß es in der Mitteilung. Der ehemalige Landrat werde zu diesem vorläufigen Ermittlungsergebnis derzeit angehört.
Ruhegehalt soll aberkannt werden
„Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass vonseiten des Innenministeriums anschließend Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung der Ruhegehaltsansprüche zu erheben ist.“ Als vorläufige Maßnahme sei beabsichtigt, ein Drittel des monatlichen Ruhegehalts einzubehalten.
Das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Landrat war im August 2021 eingeleitete worden. Es sollte prüfen, „inwieweit im Kontext der Naturkatastrophe im Ahrtal gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen wurde“, schreibt das Innenministerium.
Ermittlungsverfahren wurde eingestellt
Durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 kamen in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ums Leben, davon 135 in der Ahr-Region und ein Mensch im Raum Trier. Ein Mensch gilt zudem weiterhin als vermisst. In Nordrhein-Westfalen starben 49 Menschen.
Der damalige Landrat war seit August 2021 krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst und wurde im Oktober 2021 auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Gegen Pföhler lief auch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz. Während diesem wurde das Disziplinarverfahren ausgesetzt, schrieb das Innenministerium. Im April 2024 wurden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt –und das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen.
Ein hinreichender Tatverdacht habe sich nicht ergeben, hatte der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler, damals gesagt. Einige Hinterbliebene wehren sich bislang gegen die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen.
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