Vorerst keine Senkung der Stromsteuer für alle - Mütterrente kommt früher
- Stromsteuer-Senkung für alle vertagt: Union und SPD verschieben eine Entscheidung wegen fehlender finanzieller Spielräume – Entlastung bleibt auf Industrie, Land- und Forstwirtschaft beschränkt.
- Entlastungen bei Energiepreisen: Netzentgelte sinken, Gasspeicherumlage fällt weg – bis zu 100 Euro Ersparnis für Familien möglich.
- Mütterrente ab 2027: Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden verlängert – Auszahlung notfalls rückwirkend.
- Rentenpaket 2025 beschlossen: Rentenniveau-Haltelinie wird bis 2031 verlängert, weitere Reformen folgen 2026.
Union und SPD haben sich in ihrem jüngsten Koalitionsausschuss nicht auf eine weitergehende Senkung der Stromsteuer für private Haushalte und kleinere Betriebe einigen können. Nach über fünfstündigen Beratungen heißt es in einem gemeinsamen Ergebnispapier, weitere Entlastungen sollten folgen, "sobald hierfür finanzielle Spielräume bestehen". Ein konkreter Zeitpunkt wird nicht genannt.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte bereits in der Vorwoche beschlossen, die Stromsteuer nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zu senken. Diese Entscheidung widerspricht dem ursprünglichen Koalitionsvertrag, in dem eine allgemeine Reduzierung angekündigt wurde. CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zuvor in der ARD-Sendung Maischberger betont, man wolle "mehr tun für die privaten Haushalte", wenn es die Haushaltslage erlaube – dazu kommt es nun vorerst nicht.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verwies auf die enormen Kosten einer umfassenden Stromsteuersenkung: Laut Bundesfinanzministerium würden sich die Ausgaben im kommenden Jahr auf rund 5,4 Milliarden Euro belaufen. Einschnitte an anderer Stelle wären dafür nötig.
Teilweise Entlastung beschlossen
Trotz der fehlenden Einigung bei der Stromsteuer verweist das Ergebnispapier auf andere beschlossene Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten: Zum 1. Januar 2026 sollen die Netzentgelte gesenkt und die Gasspeicherumlage abgeschafft werden. Gemeinsam mit der Stromsteuersenkung für energieintensive Betriebe soll dies laut Koalition zu einer jährlichen Entlastung von rund zehn Milliarden Euro führen.
Demnach sollen "alle Verbraucherinnen und Verbraucher, Privathaushalte und Familien bereits um bis zu drei Cent pro Kilowattstunde (kWh) entlastet" werden. Für eine vierköpfige Familie bedeute das eine Einsparung von bis zu 100 Euro im Jahr. Über 600.000 Unternehmen – von Industrie bis Handwerk – sollen von der Stromsteuersenkung profitieren.
Mütterrente kommt früher als geplant
Einigung erzielten die Koalitionspartner hingegen bei der sogenannten Mütterrente. Diese soll nun bereits zum 1. Januar 2027 ausgeweitet werden – ein Jahr früher als bisher vorgesehen. Sollte die technische Umsetzung nicht rechtzeitig möglich sein, werde die Zahlung rückwirkend erfolgen, heißt es im Beschlusspapier.
Mit der ausgeweiteten Mütterrente wird die Anrechnungszeit für Kindererziehungszeiten bei vor 1992 geborenen Kindern in der gesetzlichen Rentenversicherung von zweieinhalb auf drei Jahre erhöht. Das Projekt, besonders von der CSU forciert, soll laut Plan aus Steuermitteln finanziert werden. Die Deutsche Rentenversicherung hatte allerdings davor gewarnt, dass eine Umsetzung wegen umfangreicher individueller Prüfungen erst Anfang 2028 realistisch sei.
Rentenpaket 2025: Stabilisierung und neue Modelle
Die Ausweitung der Mütterrente ist Teil des Rentenpakets 2025, das laut Plan am 6. August vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Dazu gehört auch die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau von derzeit 48 Prozent bis zum Jahr 2031 – ein zentrales Anliegen der SPD. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) beziffert die Mehrkosten ab 2031 auf bis zu 11,2 Milliarden Euro jährlich.
Weitere Maßnahmen umfassen die Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbots im Rahmen der geplanten Aktivrente. Damit soll Arbeiten im Alter attraktiver werden, unter anderem durch steuerfreie Einkommen bis zu 2.000 Euro. Auch eine Anstellung beim bisherigen Arbeitgeber wäre künftig möglich.
Zweiter Reformschritt im Herbst
Ein zweiter Teil der Rentenreform ist für Herbst geplant. Dazu zählen unter anderem ein Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie die eigentliche Aktivrente – beide sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Auch die sogenannte Frühstartrente, bei der Kinder zwischen sechs und 18 Jahren monatlich zehn Euro vom Staat für ein Altersvorsorgedepot erhalten sollen, war ursprünglich für Anfang 2026 geplant. Im Koalitionsbeschluss wurde dieses Datum jedoch gestrichen; ein neuer Starttermin steht noch aus.
MDR (dkn), AFP, dpa
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