Das Oberste Gericht der USA hat Eltern recht gegeben, die ihre Kinder nicht am Schulunterricht mit bestimmten LGBTQ-Inhalten teilnehmen lassen wollen. Die Klageschrift der muslimischen, römisch-katholischen und christlich-orthodoxen Eltern aus dem US-Bezirk Montgomery County im Staat Maryland vertrat den Standpunkt, der Lehrstoff verstoße gegen die von der Verfassung garantierte Religionsfreiheit. Die Kinder, so die Forderung, sollten von diesem Unterricht freigestellt werden.

In dem konkreten Fall ging es um einen Schulbezirk, der Bücher eingeführt hatte, die Mitglieder der LGBTQ-Gemeinschaft positiv darstellen. Eines der Bücher befasst sich aus dem Blickwinkel eines Mädchens mit der Hochzeit ihres Onkels Bobby mit einem Mann, ein anderes mit einem Prinzen, der sich in einen Ritter verliebt.

Die Schulaufsicht im Bezirk Montgomery hatte religiösen Eltern zunächst erlaubt, ihre Kinder zu beurlauben, wenn entsprechende Bücher auf dem Programm standen. Ein Jahr später machte der Bezirk die Entscheidung wieder rückgängig, um angesichts der sich mehrenden Beurlaubungen weiterhin einen ordnungsgemäßen Unterricht zu garantieren. Dagegen klagte eine Gruppe von Eltern.

Das Oberste Gericht gab ihnen vorerst recht. Der Fall muss in der Sache noch vor einer niedrigeren Instanz verhandelt werden. Der Supreme Court ließ aber kaum Zweifel daran, dass er mit einem Erfolg der Kläger rechnete: „Die Eltern werden wahrscheinlich Erfolg haben mit ihrer Klage, wonach die Richtlinien der Behörde ihr Recht auf freie Religionsausübung verfassungswidrig beschneiden.“

Von den neun Mitgliedern des Supreme Courts stimmten die sechs eher konservativen Richter für den Antrag der Eltern, die drei eher liberalen Richterinnen stimmten dagegen. Die beklagte Schulbehörde hatte betont, die Auseinandersetzung mit unterschiedlichem Gedankengut liege im Wesen staatlicher Schulen.

Die Regierung des Präsidenten Donald Trump hatte sich auf die Seite der Klagenden gestellt. Trump hat Schulen mit dem Entzug staatlicher Mittel gedroht, sollten sie an der Förderung von Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion festhalten.

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